Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Peter-Werner

    Hallo,
    wir haben beschlossen die Satzung zu ändern.
    In unserer Satzung steht unter drunter, diese Satzung wurde beschlossen am ….. und im Vereinsregister eingetragen.
    Muß jetzt bei einer Satzungsänderung diese Änderung auch vermerkt werden. Z.B. § 1 u. § 2 am 15.01.21 geändert.
    Danke schon einmal für Eure Antworten.
    Peter Werner

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Nein, nur dass die Satzung auf der MV am geändert worden ist.

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    Kein Profilbild vorhanden Georg M.

    Hallo Peter-Werner,
    eine Satzung ist das Grundgesetz eines Vereines und ist nur dann gültig, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist! Eine Änderung ist nicht mit einem Federstrich abgetan.

    Wenn ihr die Satzung ändern wollt
    -Entwurf fertigen, in dem die alten und neuen Passagen gegenübergestellt werden (Synopse; erleichtert den Mitgliedern und dem Rechtspfleger den Vergleich alt-neu)
    -prüfen, was auf Grund neuer Bestimmungen in der Satzung zwingen enthalten sein muss/ergänzt werden muss
    -wenn Gemeinnützigkeit besteht ggf. noch mit dem zuständigen Finanzbeamten sprechen
    -möglichst dem Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht den Entwurf zur Prüfung vorlegen; ggf. dort vorher nochmals nach den Formalien nachfragen
    -finalisierten Entwurf von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit gemäß Satzung beschließen lassen
    -nach Beschluss den Stand der Bearbeitung des finalisierten Entwurfes und das Datum der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung in/auf dem Entwurf vermerken und die entsprechenden Unterschriften der Vorstandsmitglieder gemäß Satzung auf dem Entwurf leisten
    -unterschriebenen finalisierten Entwurf mit formellem Antrag (Nachfrage Rechtspfleger) und öffentlich beglaubigter Unterschrift (Gemeinde/Stadtverwaltung/Notar) des vertretungsberechtigten Vorstandes gemäß § 26 BGB dem zuständigen Amtsgericht zuleiten
    -wenn gemeinnütziger Verein: Kopie Freistellungsbescheid mit abgeben, dann fallen keine Gebühren an
    -Satzung wird erst an dem Tag gültig, an dem das Amtsgericht die Satzung im Registerblatt VR … eingetragen hat; dies teilt das Amtsgericht mit einem behördlichen Schreiben mit
    -danach im Entwurf der Satzung noch eintragen: Eingetragen im VR … am xx.yy.zz; Satzung gültig ab xx.yy.zz
    -dann erst ist die geänderte Satzung gültig!
    -siehe auch https://www.vereinswelt.de/gruendung/vereinsregister/

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Hallo Georg,

    Wo fallen keine Gebühren an?
    Die neue Satzung (geänderte) muss jedem Mitglied zugänglich gemacht werden. Die neue geänderte Satzung ist mit Eintragung ins Vereinsregister gültig und nicht auf dem Entwurf.

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