Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 9 months von  OGV_Vorstand.
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  • Kein Profilbild vorhanden OGV_Vorstand

    Die Satzung unseres Vereins schreibt eine 2/3 Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder vor. Bei 300 MGL wären das 200. Bei den Jahreshauptversammlungen sind aber nicht mehr als 100 Mitglieder anwesend.
    Frage: Ist eine Briefwahl möglich?
    Wie werden nicht abgegebene Stimmzettel bewertet?
    Können diese evtl. als Zustimmung gewertet werden?

    Kein Profilbild vorhanden Klaus1967

    Zunächst wäre die Frage, wie in der Satzung formuliert ist:
    2/3 der stimmberechtigten Mitglieder oder der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.
    Clevererweise sollte in der Satzung letzteres festgelegt sein, dann ist diese ganze Problematik hinfällig.
    In Sachen Briefwahl kann ich leider nichts beitragen
    Viele Grüße

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    Leider sind 2/3 aller Mitglieder erforderlich

    Kein Profilbild vorhanden OGV_Vorstand

    Danke Klaus

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