Satzungsänderung anzeigepflichtig?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 3 months von  Conmark.
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  • Kein Profilbild vorhanden Conmark

    Hallo,

    unserer gemeinnütziger Verein ist vom FA als solcher anerkannt. Jetzt soll er eingetragen werden. Leider fehlt in unserer Satzung der Passus der Vertretungsberechtigten, was jetzt via Satzungsänderung nachgeholt wird. Unserer Notar wies uns darauf hin.

    Muss diese Änderung beim FA angezeigt werden? Registriert beim Amtsgericht sind wir ja noch nicht. Oder kann die Satzung entsprechend geändert werden und erneut beim Notar vorgelegt werden?

    Vielen Dank.

    Gruß Uwe

    hbaumann hbaumann

    Nach der Satzungsänderung gehen Sie wieder zum Notar, der dann die Eintragung beim Amtsgericht veranlasst.
    Wenn die erfolgt ist, schicken Sie auch ein Exemplar an das Finanzamt.

    H. Baumann
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    Kein Profilbild vorhanden Conmark

    Hallo Herr Baumann,

    vielen Dank für die prompte Antwort.

    Gruß Uwe
    http://www.schwaben-express.org

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