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So bereiten Sie eine Satzungsänderung perfekt vor

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Inhaltsverzeichnis

Satzungsänderungen gehören zu den wichtigsten Aufgaben in der Vereinsarbeit und bergen zugleich viele Fallstricke. Damit Änderungen rechtskräftig werden und für alle Mitglieder transparent bleiben, sollten Sie jeden Schritt sorgfältig planen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Satzungsänderung korrekt abläuft, worauf Sie bei Einladung und Tagesordnung achten müssen und welche Mehrheiten erforderlich sind.

Günter Stein, Vereinsrechtsexperte mit über 20 Jahren Erfahrung, Chefredakteur von „Schatzmeister aktuell“ und „Verein & Vorstand aktuell“ sowie aktives Vorstandsmitglied in mehreren Verbänden, liefert dazu praxisnahe und wertvolle Einblicke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition & Bedeutung: Jede inhaltliche, redaktionelle oder sprachliche Änderung sowie Ergänzung der Satzung zählt als Satzungsänderung und erfordert sorgfältige Planung.
  • Beschluss & Ablauf: Satzungsänderungen werden fast immer von der Mitgliederversammlung beschlossen; geplante Änderungen müssen in Einladung und Tagesordnung klar benannt sein.
  • Mehrheiten & Rechtssicherheit: Für wirksame Änderungen muss die laut Satzung oder § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Mehrheit erreicht werden; klare Regeln erleichtern die Abstimmung.

Definition: Was ist eine Satzungsänderung?

Eine Satzungsänderung liegt vor, wenn Teile der Vereinssatzung geändert, ergänzt oder sprachlich angepasst werden – unabhängig davon, ob es sich um inhaltliche, redaktionelle oder formale Anpassungen handelt.

Satzungsänderung im Verein: So läuft der Beschluss korrekt ab

Ohne einen Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung in der Regel nicht wirksam werden. Das zuständige Vereinsorgan, das laut Satzung über Änderungen entscheidet, ist fast immer die Mitgliederversammlung.

Damit die Mitglieder ordnungsgemäß abstimmen können, muss die geplante Satzungsänderung bereits in der Einladung und der Tagesordnung genau benannt werden. Wichtig ist außerdem: Die für die Änderung vorgeschriebene Mehrheit (z. B. einfache Mehrheit, 2/3-Mehrheit oder Einstimmigkeit) muss erreicht werden.

Wichtig ist, dass die Mitglieder genau wissen, was wie geändert werden soll. Sonst ist keine ordnungsgemäße Beschlussfassung möglich.

Satzungsänderung in der Einladung richtig ankündigen

In der Praxis hat es sich bewährt, wenn Sie in der Einladung kurz mitteilen, warum die Satzung geändert werden soll. Zum Beispiel so:

„Liebe Mitglieder, unter TOP 3 der Tagesordnung findet Ihr den Punkt „Satzungsänderung“. Konkret sollen die §§ x und y geändert werden, weil …. Wir erhoffen uns davon folgende Vorteile für den Verein und euch als Mitglieder: ….“

Expertentipp von Günter Stein:

„Ich empfehle, den Text des Änderungsantrags bei der Mitgliederversammlung zusätzlich als Tischvorlage auszulegen, damit jedes Mitglied den Wortlaut noch einmal sorgfältig prüfen kann, bevor die Abstimmung erfolgt.“

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Beschlussfähigkeit & Mehrheit: So sichern Sie Satzungsänderungen ab

Fehlt in Ihrer Satzung eine Regelung zur erforderlichen Mehrheit bei Satzungsänderungen, kommt § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Anwendung: Dann ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen nötig.

Bei einer Zweckänderung müssen grundsätzlich alle Mitglieder, also auch diejenigen, die nicht an der Versammlung teilnehmen, zustimmen. In der Praxis ist dies jedoch kaum realisierbar – schon ein einziges Nein verhindert die Änderung.

Daher empfiehlt es sich, dass die Satzung klare Mehrheitsregelungen enthält, um handhabbare Abstimmungen zu ermöglichen. So bleibt die Mitgliederstimme entscheidend, aber die Umsetzung realistisch.

Checkliste: Satzungsänderung vorbereiten

SchrittZu erledigenErledigt?
1Vorstand beschließt Satzungsänderung (Mehrheit laut Satzung/Geschäftsordnung)
2Festlegen der zu ändernden Punkte
3Ausformulieren der Änderungen
4Rechtliche und steuerliche Prüfung
5Vorstandsbeschluss zur Annahme der Änderungen
6Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ für Mitgliederversammlung aufnehmen
7Änderungen in der Tagesordnung beschreiben und Hinweis auf Einsicht der geänderten Satzung geben
8Einladung rechtzeitig versenden oder veröffentlichen, Fristen laut Satzung beachten

Expertentipp von Günter Stein:

Bei einzelnen Änderungen empfehle ich, die neue Regelung gegenüber der bisherigen Satzung darzustellen – entweder schon in der Einladung oder spätestens als Tischvorlage in der Versammlung.

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