Sind Ziele in der Satzung wie der Vereinszweck?

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months von  charlydoe.
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    Hallo,

    In unsrer Satzung steht wörtlich folgendes.


    § 2 Zweck und Ziel des Vereins (Anmerkung: Dies ist fett gedruckt)

    Der Verein ist politisch neutral und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
    schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    Seine Ziele sind: ( Anmerkung: Dies ist ebenfalls fett gedruckt)

    1. Förderung von…
    2. Vertretung der Mitgliederinteressen durch Schaffung und Ausbau….
    3.
    ….

    Hier werden dann noch weitere Ziele aufgeführt.

    Nun möchte die Vorstandschaft einen komplett neuen Passus unter den Zielen aufnehmen, der es ihnen erlaubt der Vorstandschaft und Funktionern
    Tätigkeitsentschädigungen aufzubezahlen.

    Meine Frage ist nun, wie über diese Änderung des Paragraphen 2 abzustimmen ist. Über eine Änderung des Zwecks müssen ja laut BGB alle Mitglieder abstimmen ( unsere bestehende Satzung sieht nichts anderes vor).
    Dennoch bin ich mir nicht sicher, denn der Paragraph 2 ist ja durch eine weitere Unter-Überschrift (“ Seine Ziele sind:“) nochmals geteilt.

    Sind also die Änderungen bzw. das Hinzufügen von Zielen gleichbedeutend mit einer Zweckänderung?

    Danke schon mal.

    Grüße
    Charly

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