Tierschutzverein mit Tierpension geht das?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 2 months von  hbaumann.
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    Darf Verein wirtschaftlich Arbeiten und gilt dann als gemeinnützig???
    Hallo in die Runde!
    Wir wollen einen Tierschutzverein übernehmen. Zu dem Verein gehört eine Hundepension, diese wurde bisher als Unternehmen eigenständig geführt. Nun möchte aber die alte Inhaberin das der Verein die Pension mit übernimmt. Unsere Fragen nun: Geht das? Ist der Verein dann noch gemeinnützig? Kann man dann Leute einstellen? Und wäre das überhaupt ein Vorteil wenn Beides zusammenfließt oder sollte man lieber die Pension als Kleingewerbe anmelden und den Verein als Verein lassen?

    Ich hoffe das uns jemand Tipps geben kann, vielleicht auch Hinweise wo man sich hinwenden kann!
    Danke Euch und bleibt gesund!

    hbaumann hbaumann

    Auch ein gemeinnütziger Verein darf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Es muss aber immer ein untergeordneter Nebenzweck bleiben. Sollte also die Hundepension solche Dimensionen innerhalb der Vereinsarbeit annehmen, dass der eigentliche Satzungszweck in den Hintergrund rückt oder vernachlässigt wird, ist die Gemeinnützigkeit massiv gefährdet.

    H. Baumann

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    Danke H. Baumann, aber wo liegt da dann die Grenze, wer entscheidet das, das die Hundepension „zu viel“ wird? Und für die Satzung des Vereines ist da sicherlich auch einiges zu beachten..
    . Uns erscheint es dann doch sicherer beides lieber voneinander zu trennen. Die Pension als Kleingewerbe und Verein bleibt Verein.

    hbaumann hbaumann

    Das schätzt dann das Finanzamt ein. Und wenn der wirtschaftliche Bereich zu dominant wird, kann das zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Deshalb kann eine Trennung nicht verkehrt sein.

    H. Baumann

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