Umsatzsteuer

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 6 months von  mapo.
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    Unser Mehrspartenverein ist für dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig. Wie rechne ich als Abteilung (Sparte) meine Getränke ab. Muß ich die Einkäufe minus 19% aufführen,ebenso die Einnahmen (minus 19%) aus dem Verkauf der Getränke? Oder muß ich die Getränkeeinkäufe brutto aufführen ebenso die Einnahmen. Die Finanzhoheit obliegt dem Gesamtverein. Eine Finanzordnung liegt nicht vor. Kann im ersten Fall eine Vorsteuer (Getränkekauf) abgezogen werden? Das Clubhaus wir in Eigenregie geführt.

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