Unstimmigkeiten beim Kassenbericht

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  • Kein Profilbild vorhanden Robsen

    In unserem Verein wurde nach der Kassenprüfung aber vor der MV durch den Vorstand Unstimmigkeiten in der Kassenführung festgestellt.

    Es wurde versucht mit dem Kassier zusammen nach Lösungen zu suchen. Mangels Mitarbeit wurde dann vom Vorstand gesagt, dass einer Entlastung wegen dieser Unstimmigkeiten nicht zugestimmt wird.

    Bei der folgenden MV wurden die Mitglieder darüber informiert und es wurde beschlossen das eine Außerordentliche MV sattfinden soll an dem der Kassenbericht zur Entlastung vorgelegt werden soll .

    Der Kassier hatte Zeit um den Kassenbericht bzw. die darin verbuchten Zahlen dem richtigen Zweck und Konten zuzuordnen. Leider wurden auch bei dieser Prüfung Unstimmigkeiten festgestellt.

    Es besteht der dringende Verdacht der Untreue! Unser Kassier hat bereits in der letzten MV seinen Rücktritt ab Mai angekündigt. Es ist ohne alle erforderlichen Unterlagen zu haben noch nicht zu 100 Prozent bestätigt, jedoch konnte rechnerisch festgestellt werden, dass ein negatives Jahresergebnis in Wahrheit positiv sein müsste.
    Wie sollen wir wegen unseres Verdachts vorgehen? Es findet demnächst die außerordentliche Versammlung zwecks Entlastung statt.

    Sollen wir entlasten und erst danach prüfen ob unsere Vermutungen und Berechnungen stimmen und ggf. Anzeige erstatten oder was raten Sie uns?

    hbaumann hbaumann

    Durch die Entlastung wird dem Vorstand bescheinigt, dass er über den vergangenen Zeitraum ordnungsgemäß gearbeitet hat und sie bedeutet auch die Freistellung des Vorstands von Schadensersatzansprüchen des Vereins. Dazu zählt auch, dass man davon ausgeht, dass keine persönlichen Bereicherungen des Vorstandes vorliegen.

    Wenn bei Ihnen also auch nur der leiseste Verdacht in dieser Richtung besteht, sollten Sie – zumindest den Kassenwart – auf keinen Fall entlasten. Die Mitgliederversammlung müsste dann beschließen, dass der Kassenwart bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die offenen Fragen (z.B. den Verbleib von Geld) aufzuklären hat. Kann er das nicht und es erhärtet sich der Verdacht der persönlichen Bereicherung, dann kann der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung Schadenersatzansprüche stellen diese evtl. auch gerichtlich durchsetzen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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