Unterschriften bei Satzung und Protokoll gleich?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 5 months von  hbaumann.
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    Bisher unterschreiben das Protokoll der JHV der Protokollführer und einer von zwei Vorsitzenden (beide alleinvertretungsberechtigt) und weiterhin eine geänderte Satzung beide Vorstände.
    Dieser Modus wurde bisher bei Satzungsäderungen immer so durchgeführt und vom selben Notar bearbeitet.
    Bei der aktuellen Satzungsänderung verlangt der Notar auf einmal, dass Protokoll und geänderte Satzung von den gleichen Personen unterzeichnet werden müssen.
    Unserer Satzung legt lediglich fest, wer das Protokoll unterzeichnen muss.

    Bei allen Recherchen, die ich gerade mache, finde ich keinen Hinweis darauf. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Gruß
    Cora

    hbaumann hbaumann

    Die Protokolle der MV müssen von den in der Satzung benannten Personen unterschrieben werden. Darin enthalten können dann natürlich auch die Passagen einer evtl. Satzungsänderung sein.

    Der § 71 BGB verlangt aber, dass zusätzlich eine komplette Satzung mit den eingearbeiteten Änderungen beim Amtsgericht eingereicht wird. Einige Amtsgerichte verlangen, dass diese Satzung dann vom vertretungsberechtigten Vorstand unterschrieben wird, andere wiederum wollen die gleichen Unterschriften wie auf den Protokollen.

    Ihr Notar entspricht damit wahrscheinlich nur der Forderung Ihres Amtsgerichts.

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    Kein Profilbild vorhanden cora54

    Vielen Dank für die Antwort.
    Mag sein, dass das Amtsgericht die Anforderungen geändert hat. Ansonsten finde ich es eher irritierend, da wie gesagt, bisher vom selben Notar ein anderer Modus üblich war.
    Schöne Feiertage
    Cora

    hbaumann hbaumann

    Wenn das Amtsgericht seine Meinung ändert bzw. an die Gesetzeslage anpasst, kann der Notar nichts dafür.

    H. Baumann

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