Vereinslogo

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Tom Tom

    Unser Verein hat sich Anfang dieses Jahres ein eigenes Logo gegeben. Dieses Logo wurde auch auf der Jahreshauptversammlung per Beschluss von dieser so akzeptiert. Die Frage ist nun, inwieweit es Sinnvoll ist, bzw. auch ob es überhaupt möglich ist, ein solches Logo zum einen in die Satzung aufzunehmen und ins Vereinsregister einzutragen.
    Viele Grüße Tom

    hbaumann hbaumann

    Hallo Tom,

    selbstverständlich können Sie das Logo auch in die Satzung aufnehmen. Sie sollten allerdings bei Ihrem Registergericht nachfragen, ob das als Bild geschehen darf oder ob man es lediglich beschreiben darf. Das wird zuweilen von den Registergerichten unterschiedlich gehandhabt.

    Die Aufnahme des Logos ist aber auf jedem Fall eine Satzungsänderung, muss entsprechend beschlossen und auch in das Vereinsregister eingetragen werden. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Sie es evtl. urheberrechtlich schützen lassen.
    H. Baumann kontakt@vorstandswissen.de

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