Vorstand Förderverein Kindergarten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 8 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden sandrageibel

    Hallo,
    seit einem Jahr bin ich einer von 2 Vorsitzenden eines Kindergarten Fördervereins. Unsere Satzung besagt, dass es 2 gleichberechtigte Vorsitzende, einen Schriftführer, einen Kassenwart, und mindestens noch 3 weitere Beisitzer geben muss. Nun steht die JAhreshauptversammlung an und ich finde niemanden, der mit mit zusammen den Vorsitz weiter übernimmt. Was kann ich tun? Die Stelle vakant lassen? Muss ich die Satzung ändern, dass ich alleine weiter mache, was ich eigentlich nicht will. Oder könnte ich einfach meinen Ehemann eintragen lassen, der aber keine Mitglied des Fördervereins ist, d.h. wir sind als Familie Mitglied. Könnte z.B. auch der Schriftführer als Vorsitz aufrücken und 2 Posten übernehmen? Was kann ich tun? Vielen Dank

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Frau Geibel,
    da will ich doch einmal versuchen, etwas Ordnung in die Angelegenheit zu bringen. In Ihrer Satzung ist ja geregelt, aus welchen Personen Ihr Vorstand zu bestehen hat.
    Ich gehe davon aus, dass die Vorsitzenden und der Kassenwart den BGB-Vorstand bilden und mit den anderen Personen den Gesamtvorstand komplettieren.
    In Ihrer Jahreshauptversammlung soll nun ein neuer Vorstand gewählt werden und es fehlen – das kommt heute öfter vor – Personen, die sich zur Verfügung stellen.
    Ich gehe auch hier jetzt davon aus, dass die amtierenden Vorstandsmitglieder weitermachen und Ihr Ehemann mitmachen will.
    Dann soll er doch kandidieren. Sie haben doch eine Familienmitgliedschaft und dann ist er ja auch automatisch Mitglied Ihres Fördervereins. Mein persönlicher Ratschlag: Ihr Ehemann sollte für den erweiterten Vorstand kandidieren und ein Mitglied des erweiterten Vorstandes für den BGB Vorstand. Dann wäre Ihr Vorstand wieder komplett und Sie können Ihre gute Arbeit fortsetzen.
    Sollte Ihnen das nicht helfen noch ein Tipp: Fehlt in Ihrer Satzung eine Regelung zu den persönlichen Voraussetzungen für die Wahl zum Vorstandsmitglied (z.B. Lebensalter, Mitglied im Verein etc.), können auch Nichtmitglieder in den Vorstand gewählt werden.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Problemlösung!
    Inge Cziudaj

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