Vorstandsbeschluss über Satzung??

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 5 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Knappe1987

    Es gibt in unserer Satzung eine klare Regelung zum Ausschluss von Mitgliedern die gegen die Interessen des Vereins verstossen oder gegen die Satzung selbst.Der Vorstand hat auf einer Vorstandssitzung beschlossen das es bei oben genanntem Verhalten Abmahnungen gibt dies aber nicht in die Satzung aufgenommen.Es haben sich mehrere Mitglieder daneben benommen (üben ohne Übungsleiter, beleidigung anderer Mitglieder u.a des 1.Vorsitzenden usw.) daraufhin habe ich eine Antrag an den Vorstand gestellt diese Mitglieder aus dem Verein auszuschliessen.Der Vorstand hat die Mitglieder abgemahnt und damit war das Thema erledigt.

    Geht das so einfach???

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Eine Abmahnung ist nach § 314 BGB immer möglich. Dazu bedarf es nicht unbedingt einer Satzungsregelung. Auch ist zunächst einmal der Vorstand derjenige, der Vereinsstrafen ausspricht.

    Stellen Sie Ihren Antrag nochmals auf der nächsten Mitgliederversammlung und sehen Sie, wie die Mitglieder darüber denken.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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