Was tun wenn die Mitgliederversammlung in einem Jahr vergessen wurde?

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  elch.
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    Unser Verein ist noch klein und in den Startlöchern. Wir Vorstände sind allesamt am Lernen und haben für dieses Jahr verschwitzt die Mitgliederversammlung einzuberufen.
    Gibt es rechtliche Konsequenzen oder gibt es Möglichkeiten die Versammlung im Januar nachzuschieben… gibt es dazu noch irgendwelche Fristen? Die Mitgliedsbeiträge sind für dieses Jahr auch noch nicht eingezogen … die Satzung sieht aber beides jährlich vor !

    Tom Tom

    Sie sollten die Mitgliederversammlung so schnell wie möglich einberufen.
    Des Weiteren hier ein Link, der vielleicht weiterhilft:
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    Tom Tom

    Nach § 32 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist die Mitgliederversammlung das oberste Vereinsorgan. Ihr obliegen letztendlich die wirklich wichtigen Entscheidungen.

    Wenn es der Vorstand nun – aus welchen Gründen auch immer – versäumt, die Mitgliederversammlung einzuberufen, liegt ein gravierender Satzungsverstoß vor. Mehr noch:

    Es stellt sich auch die Frage: Hat der Vorstand möglicherweise Entscheidungen getroffen, die gar nicht in seiner Kompetenz liegen? Schließlich muss die Satzung nach § 32 Abs. 1 BGB ja genau regeln, welche Entscheidungen die Mitgliederversammlung zu treffen hat – und eben nicht der Vorstand.

    Hieraus können sich ganz erhebliche Haftungskonsequenzen ergeben. Hat der Vorstand zum Beispiel Investitionsentscheidungen getroffen, die eigentlich von der Mitgliederversammlung hätten „abgesegnet“ werden müssen, kann die Mitgliederversammlung, sofern sie damit nicht einverstanden ist, eine Haftung der Vorstandsmitglieder bis in deren Privatvermögen hinein ableiten.

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    ihr müsst aber auch die satzung beachten. ob eine mitgliederversammlung einmal im jahr abgehalten wird oder im zwei jahres rüttmuss abgehalten wird.

    Kein Profilbild vorhanden UPW

    Danke für eure Antworten!
    Laut Satzung müssen wir einmal jährlich eine MGV einberufen. Wir hatten aber noch keine Beiträge eingezogen und auch keine Entscheidungen oder Beschlüsse, die in größerem Umfang wären. Jetzt machen wir schnellst möglich eine Versammlung und werden die Mitgliedsbeiträge erst wieder für das Folgejahr einziehen.
    Letztendlich geht’s darum ob wir unsere Gemeinnützigkeit erhalten können. Gibt’s dazu evtl noch Tipps und Erfahrungen ?

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