Wer unterschreibt?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden sandrageibel

    Hallo, unser Förderverein besteht aus 2 Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassenwart und 3 Beisitzern. Wer ist unterschriftsberechtigt, neben einem Vorsitzenden, wenn der andere Vorsitzende ausfällt? Und müssen auf dem Protokoll und der Einladung zur Jahreshauptversammlung beide Vorsitzende unterschreiben, oder reicht einer? CVielen Dank

    Kein Profilbild vorhanden BrainPain

    Hallo,

    bei der Einladung zur JHV ist es meines Wissens zwar nicht notwendig das beide Vorsitzenden unterschreiben, es sieht aber einfach besser aus. Bei dem Protokoll der JHV müsste es aber verpflichtend sein. Ich denke im Notfall sind alle Mitglieder des Vorstands unterschriftsberechtigt, die Haftung müsste aber bei den Vorsitzenden bleiben. Darauf gebe ich aber mal lieber keine garantie 🙂

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Sandra,
    die Angelegenheit stellt sich etwas anders dar:
    Unterschriftsberechtigt für einen Verein sind
    – der vertretungsberechtigte Vorstand (Vorstand gem.§26 BGB) gemäß Festlegung in der Satzung (einzeln oder gemeinsam)
    – besondere Vertreter nach §30 BGB
    – durch Ordnungen oder Vorstandsbeschluss bevollmächtigte Personen, die für den Verein handeln.
    Ist in der Satzung geregelt, dass die Einladung zur Jahreshauptversammlung beide Vorsitzenden unterschreiben müssen, dann muss das so geschehen. Ansonsten genügt eine Unterschrift.
    Das Protokoll der Jahreshauptversammlung muss die Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollführers enthalten. Gibt es zu Unterschriften im Protokoll jedoch abweichende Regelungen in der Satzung, dann haben diese Vorrang.
    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter
    Inge C.

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der folgende Artikel bezieht sich auf die Thematik der Vertretungsbefugnisse im Vorstand:

    https://www.vereinswelt.de/vertretungsbefugnis-im-vorstand-regeln

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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