Wer unterzeichnet Pachtverträge vom Verein?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 5 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Steve

    Guten Tag zusammen,
    Wir als gemeinnütziger Verein wollen den Teich auf unserem Gelände Verpachten. Wer ist berechtigt diesen Vertrag zu unterzeichnen? In der Satzung steht das Finanzielle Dinge der 1. Vorsitzende oder der Kassenwart regeln.
    Sollte der 1. Vorsitzende allein unterzeichnen dürfen wie können wir die Satzung ändern das langfristige Verträge ein Vieraugenprinzip erforderlich machen?

    Schon einmal vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Steve

    hbaumann hbaumann

    Ein Blick in die Satzung beantwortet Ihre Frage. Wenn da steht, dass die Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt sind, kann der Vorsitzende auch allein unterschreiben. Wenn da aber steht, dass immer zwei gemeinsam handeln müssen, dann werden zwei Unterschriften benötigt. Sie sehen, Ihre Frage kann man als Außenstehender nicht beantworten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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