- Rechts-, Schieds- und Verfahrensordnungen (z. B. Schiedsgerichtsordnung),
- Leistungs- und Verwaltungsordnungen für die Vereinsverwaltung (z. B. Beitragsordnung),
- Gruppenordnungen (z. B. Jugendordnung),
- Leistungs- und Benutzungsordnung (z. B. Benutzungsordnungen für die Vereinsanlagen),
- Geschäftsordnungen

Wie Sie Ihrem Verein mit Vereinsordnungen größtmögliche Handlungsfreiheit sichern
Kämen Sie auf die Idee, in einer Satzung detailliert zu regeln, welche Tagesordnungspunkte eine Mitgliederversammlung haben muss, wann und wie abgestimmt wird und wer überhaupt abstimmen darf? Vermutlich nicht. Oder denken Sie an das Thema „Beiträge“. Natürlich können Sie die Beitragshöhe in der Satzung festschreiben. Dann müssen Sie bei der Beitragsänderung aber auch gleich die Satzung ändern – ein teures und aufwendiges Unterfangen. Doch es gibt eine Lösung: Vereinsordnungen!
Mit Vereinsordnungen ermöglichen Sie dem Verein eine höhere Flexibilität. Denn Ordnungen können Sie wesentlich leichter erlassen und ändern als eine Satzung. Damit haben Sie auch die Möglichkeit, sie jederzeit den aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen in Ihrem Verein anzupassen.
Vor allem aber können Sie Detailfragen, die nicht in die Satzung gehören, in einer entsprechenden Vereinsordnung ausführlich erläutern und ausgestalten.
Tipp: Vereinsordnungen können Sie vor allem für diese Bereiche erlassen: