Rundfunkbeitrag für Vereine – wer muss zahlen, wer nicht?

Rundfunkbeitrag für Vereine – wer muss zahlen, wer nicht?

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Die „GEZ“ ist den meisten Menschen schon seit Jahrzehnten bekannt und immer wieder ein umstrittenes Thema bei den Beitragszahlern. Im Jahr 2013 wurde die sogenannte „Gebührenzentrale“ in den „Rundfunkbeitrag“ umbenannt, der Vereine durchaus entlastet. Durch ihn werden von den Bürgern Gebühren erhoben, die die Nutzung von öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosendern abdecken sollen.

Die Beiträge werden vom „ARD ZDF Deutschlandradio“ in Rechnung gestellt und jeder, der Fernseher und/oder Radio zu Hause oder im Büro stehen hat, muss zahlen.

Doch wie genau sieht es mit dem Rundfunkbeitrag für Vereine aus? Genau auf dieses Thema gehen wir im folgenden Artikel etwas präziser ein.

GEZ für Vereine: Welche Organisationen müssen zahlen?

Grundsätzlich müssen alle gemeinnützigen Vereine und Einrichtungen den Rundfunkbeitrag bezahlen, die über eine eigene Betriebsstätte verfügen und dort auch Mitarbeiter beschäftigen. Diese Mitarbeiter können auf geringfügiger Basis, aber auch lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt sein – das spielt in dem Fall keine Rolle. Unter solchen Betriebsstätten versteht man zum Beispiel die entsprechenden Geschäftsstellen der Vereine, Vereinsheime, Sportheime etc.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für diese Vereine?

Seit 2021 können sich Vereine in Bezug auf den Rundfunkbeitrag freuen. Denn seitdem ist er deutlich günstiger für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen geworden. Jede beitragspflichtige Betriebsstätte muss nun anstatt der bisherigen monatlichen 18,36 € nur noch etwa ein Drittel des Beitrags, nämlich 6,12 € pro Monat, bezahlen. Das kommt der finanziellen Situation vieler gemeinnütziger Verbände und Vereine natürlich zugute.

Normalerweise sind auch alle Vereine, die bis dahin den vollen Rundfunkbeitrag gezahlt hatten, automatisch auf den günstigeren Betrag umgestellt worden.

Welche Vereine sind vom Rundfunkbeitrag befreit?

Die Vereinslandschaft ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Arten von Vereinen, Verbänden und Organisationen. Ebenso unterschiedlich sind deren Abläufe, Prozesse und interne Gestaltung aufgebaut. In Sachen GEZ bzw. Rundfunkbeitrag gibt es das ein oder andere Schlupfloch, um als Verein keinen Rundfunkbeitrag entrichten zu müssen.

Ein Grund ist zum Beispiel, wenn der besagte Verein, um den es geht, keine Mitarbeiter beschäftigt bzw. keine regelmäßigen Arbeitsplätze hat. Auch für den Fall, dass für den Verein ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind, kann sich Ihr Verein von der Beitragspflicht befreien lassen – selbst dann, wenn dieses Ehrenamt mit einer Aufwandsentschädigung (welcher Art auch immer) „vergütet“ wird. Ebenso ist es gestattet, Verbände und Vereine beitragsbefreit zu führen, wenn 1-Euro-Jobber engagiert werden.

Es muss also nicht jeder Verein für die Nutzung von öffentlich-rechtlichen Sendern bezahlen. Voraussetzung ist, Sie gehören zu den genannten Gruppierungen und beantragen die Freistellung.

Rundfunkbeitrag: Vereine in Privathaushalten

Hin und wieder kommt es vor, dass vor allem kleinere Vereine angemeldet werden, die z. B. in der Wohnung oder im Haus einer Privatperson geführt werden. Auch in diesem Fall gibt es für den Vereinsvorstand interessante Fakten: Hier kann ein Vereinsbeitrag für die Rundfunkgebühren entfallen, wenn der Vereinsvorstand, in dessen vier Wänden die Vereinsarbeit stattfindet, bereits einen Rundfunkbeitrag als Privatnutzer abführt.

Es muss also nicht doppelt gezahlt werden, wenn die Beiträge schon regelmäßig entrichtet werden. Bei einer eigenen, separaten Betriebsstätte, ist dies jedoch nicht der Fall, wie oben beschrieben.

Vereinsfahrzeuge und Rundfunkbeitrag

Sind auf den beitragspflichtigen Verein oder Verband Kraftfahrzeuge angemeldet, so sind diese vom Rundfunkbeitrag befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich zum Zweck der jeweiligen Institution genutzt werden.

Wird das Fahrzeug zum Teil auch für private Fahrten genutzt, muss das darin befindliche Gerät angemeldet werden und es werden entsprechende Beiträge fällig.

Was ist bei Vereinsfesten außerdem zu beachten?

Ungeachtet der Regelung für den Rundfunkbeitrag eines Vereins, gelten bei Vereinsfesten eigentlich die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Veranstalter auch (abgesehen vom steuerlichen Aspekt, den wir hier jetzt außen vor lassen).

Plant ein gemeinnütziger Verein, der bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, ein Vereinsfest, so muss sich der Vorstand darüber im Klaren sein, dass auch für einen Verein GEMA-Gebühren anfallen. Zumindest dann, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt (was meist der Fall ist, da mit Vereinsfesten auch immer neue Mitglieder geworben werden sollen), an der auch Musik gespielt werden soll. Um böse Überraschungen zu vermeiden, informieren Sie sich daher am besten schon vor Beginn der Veranstaltung, mit welchen Kosten hier genau zu rechnen ist.

Ansonsten gilt: Gemeinnützige Vereine sind wichtig für unser gesellschaftliches Leben. Ohne Vereine, Verbände und Organisationen wäre besonders in unserer Freizeit nicht so viel geboten, wie es heute überall der Fall ist. Selbst wenn Ihr Verein also einen Rundfunkbeitrag zahlen muss, denken Sie daran, wie wertvoll dagegen der Beitrag Ihres Vereins für die Gesellschaft ist.