Bestimmte Teile des Vereinslebens werden bewusst in Vereinsordnungen geregelt
Der Grund: Eine Änderung in der Vereinsordnungen lässt sich wesentlich Zeit- und Kosten sparender „durchziehen“ als eine Satzungsänderung. Deshalb werden die lediglich vereinsintern geltenden Vereinsordnungen dazu genutzt, die allgemein gehaltenen Satzungsregelungen mit Leben zu füllen.
Typische Beispiele: Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Jugendordnung, Ehrenordnung.