Vereinszweck
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Mit der Festlegung des Vereinszwecks in der Satzung regeln Sie für Ihre Mitglieder, das Finanzamt, das Vereinsregister und alle interessierten Dritten klipp und klar, welche Aufgaben und Ziele Ihr Verein verfolgt.

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen die satzungsmäßigen Tätigkeiten dazu dienen, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Das sind dehnbare Begriffe, die einen entsprechend weiten Beurteilungsspielraum eröffnen. Konkretisierungen ergeben sich aus §§ 52 ff Abgabenordnung.

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