Vereinsvorstand

Gemäß dem BGB benötigt jeder Verein einen Vorstand. Dieser Vereinsvorstand übernimmt vielfältige Aufgaben und führt die Geschäfte des Vereins. Zugleich vertritt der Vorstand den Verein und seine Mitglieder nach außen.

Die Satzung des Vereins muss laut dem BGB Regelungen dazu enthalten, wie sich der Vereinsvorstand zusammensetzt, ob das Amt aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern besteht. In der Satzung wird auch bestimmt, ob der Vorstand im Verein aus einem engeren und einem erweiterten Vorstand besteht. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Vorstand und dem erweiterten Vorstand in der Satzung zum Ausdruck kommt. Die Wahl des Vorstands eines Vereins erfolgt durch die Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung. Nachfolgend sind die Vorstandsmitglieder im Vereinsregister einzutragen.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema Vorstand im Verein!

Wann kann ein Verein verboten werden?

In diesem Jahr gibt es viele prominente Neu-Fünfziger: Brad Pitt, Jürgen Klinsmann, Günter Stein, Henry Maske, Dan Brown, Jens Weißflog, Toni Polster und .... heute auf den Tag genau, das am 5. August 1964 vom Bundestag verabschiedete... weiterlesen ›

Notvorstand – Wenn dem Verein der Vorstand fehlt

Wenn Vereine ohne Vorstand sind oder beim Vorstand einzelne Vorstandsmitglieder fehlen, was zur Folge hat, dass der Verein nicht mehr handlungsfähig ist, kann in dringenden Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Notvorstandes... weiterlesen ›

Rücktritt

Handlungsfähigkeit sollte erhalten bleiben Rücktritt im Ehrenamt: Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten, ihr Amt also niederlegen. Abgesehen von einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund, darf dies... weiterlesen ›

Beirat

Der Beirat ist ein fakultatives Vereinsorgan. Das bedeutet: Dieses Vereinsorgan ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben; es steht dem Verein frei, ob er es bildet oder nicht. Praxis-Tipp: Beiräte sind hervorragend geeignet, speziell dem... weiterlesen ›

Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand ist von dem BGB-Vorstand zu unterscheiden Der Gesamtvorstand, oftmals auch als erweiterter Vorstand bezeichnet, ist nicht Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB). Er nimmt lediglich die Funktionen wahr, die nach der Satzung... weiterlesen ›