Eintragung Vereinsregister

Wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Verein

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Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen einem wirtschaftlichen und einem nicht wirtschaftlichen Verein?

Das BGB kennt nur zwei Formen für Vereine; den wirtschaftlichen Verein und den nicht wirtschaftlichen, den sogenannten Idealverein.

Wirtschaftlicher VereinNicht wirtschaftlicher Verein/Idealverein
Der Zweck des wirtschaftlichen Vereins ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet, und der Verein hat deswegen das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile (egal, welcher Art) zu verschaffen oder zu sichern. Rein wirtschaftliche Vereine sind zum Beispiel die privatärztliche Verrechnungsstelle für Ärzte.Der Zweck eines nicht wirtschaftlichen Vereins ist gerade nicht auf die Verschaffung von Vermögensvorteilen für die Mitglieder gerichtet. Deswegen wird der nicht wirtschaftliche Verein auch als Idealverein bezeichnet. Idealvereine sind zum Beispiel Sportvereine, Gesang- oder Musikvereine. Die meisten Vereine gehören zu der Kategorie „nicht wirtschaftliche Vereine“ (Idealvereine).

Welche Vereinsform erhält steuerliche Vergünstigungen?

Steuerliche Vergünstigungen gibt es nur für Idealvereine, nicht aber für wirtschaftliche Vereine. Dass ein Idealverein einen untergeordneten wirtschaftlichen „Nebenbetrieb“, zum Beispiel in Form von Vereinsfesten, betreibt, um zu Geld zu kommen, beeinträchtigt die Eigenschaft als Idealverein aber in der Regel so lange nicht, wie der wirtschaftliche Nebenbetrieb nicht überhandnimmt. Ein Idealverein kann als eingetragener Verein geführt werden, er muss es aber nicht.

Wichtig: Erfolgt keine Eintragung des Vereins ins Vereinsregister, dann ist der Verein als solches allerdings nicht rechtsfähig. Denn die Rechtsfähigkeit erlangt ein Idealverein nach § 21 BGB nur durch die Eintragung ins Vereinsregister.

Was bedeutet Rechtsfähigkeit eines Vereins?

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der Verein selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Für Dritte erkennbar wird die Rechtsfähigkeit durch das Kürzel „e. V.“, dass der ins Vereinsregister eingetragene Verein hinter seinem Namen führen muss.

Was sind die Vorteile der Rechtsfähigkeit für Vereine?

  • Der Verein kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden. (Will ein nicht rechtsfähiger Verein einen Rechtsstreit anstreben, muss dieser von der Gesamtheit der Mitglieder geführt werden. Jedes Mitglied muss dabei einzeln namentlich erwähnt werden.)
  • Der Verein kann selbst Vermögen aufbauen und bilden, mit der Folge, dass das Vermögen unabhängig von den jeweiligen Mitgliedern immer dem Verein gehört. Beim nicht rechtsfähigen Verein gehört dagegen immer alles allen Mitgliedern.
  • Für Schulden haftet der Verein.
  • Die Haftung liegt beim Verein und nicht bei den Mitgliedern.
  • Die für den Verein handelnden Personen sind immer aus dem Vereinsregister ersichtlich.

Vereinsversicherung: Welche Versicherungen braucht ein Verein?

Jeder Verein hat gegenüber seinen Mitgliedern eine sogenannte Fürsorgepflicht. Das heißt, dass er alles daransetzen muss, Schäden von den Mitgliedern abzuwenden. Andererseits bedeutet das aber auch, dass er für einen ausreichenden Versicherungsschutzsorgen muss, falls es doch einmal zu einem Schaden kommt.

Die Frage, welche Versicherungen ein Verein benötigt, lässt sich natürlich nicht generell beantworten, da der erforderliche Versicherungsschutz bei einem Gesangverein sicher ein anderer ist als bei einem Verein, der Motorsport betreibt.

Dennoch gibt es allgemeingültige Risiken, die einer Grundabsicherung bedürfen:

Vereinshaftpflichtversicherung

Wird durch den Verein oder dessen Mitglieder fahrlässig ein Schaden verursacht, reguliert die Haftpflichtversicherung die Ansprüche des Geschädigten.

Unfallversicherung

In fast allen Vereinen kann es zu Unfällen von Mitgliedern kommen. Dazu muss es sich zum Beispiel nicht einmal um eine gefährliche Sportart handeln.

Vereinsrechtsschutz

Da ein Verein eine juristische Person ist, kann er klagen und verklagt werden. Gleiches trifft auch für die Organmitglieder (Vorstand) in Ausübung ihrer Tätigkeit zu. Bei der Vereinsrechtsschutzversicherung ist allerdings zu bedenken, dass vereinsinterne Streitigkeiten in der Regel ausgeschlossen sind.

Dienstreise-Kaskoversicherung

Führen Mitglieder oder auch Nichtmitglieder (zum Beispiel Eltern) mit dem eigenen Pkw Fahrten im Auftrag des Vereins durch, würde im Falle eines Unfalls der Kaskoschaden am Auto über diese Versicherung geregelt werden und sie müssen nicht ihre eigene in Anspruch nehmen, in der sie in der Regel dann auch hochgestuft werden.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Entsteht dem Verein durch ein Versäumnis des Vorstands ein finanzieller Schaden, also ein Vermögensschaden, kann der Vorstand dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig sein. Über diese Versicherung könnte man das dann regulieren.

Kaskoversicherung für Gerätschaften

Viele Vereine besitzen zuweilen umfangreiche Gerätschaften, die einen erheblichen Wert darstellen können, seien es Kraftfahrzeuge, Boote, Sportgeräte, teure Modelle, Musikinstrumente oder anderes. Ein Verlust durch Beschädigung oder Diebstahl kann daher für den Verein zu einem erheblichen finanziellen Problem führen. Mit einer entsprechenden Kaskoversicherung kann man dieses Risiko minimieren.

Zu nennen wären aber auch noch die Gebäudeversicherung, Inventarversicherung, Tierhalterhaftpflicht oder eine Veranstalterhaftpflicht.

Praxis-Tipp: Lassen Sie von einem seriösen Versicherungsvertreter eine Risikobewertung Ihres Vereins vornehmen. Er wird Ihnen dann raten, welche Versicherungen Sie brauchen und welche überflüssig sind.

FAQ zum wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Verein

Bei wirtschaftlichen Vereinen ist der Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet, und der Verein hat deswegen das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile (egal, welcher Art) zu verschaffen oder zu sichern. Bei nicht wirtschaftlichen Vereinen ist der Zweck nicht auf die Verschaffung von Vermögensvorteilen für die Mitglieder gerichtet. Deswegen wird der nicht wirtschaftliche Verein auch als Idealverein bezeichnet.
– Der Verein kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden. (Will ein nicht rechtsfähiger Verein einen Rechtsstreit anstreben, muss dieser von der Gesamtheit der Mitglieder geführt werden. Jedes Mitglied muss dabei einzeln namentlich erwähnt werden.) – Der Verein kann selbst Vermögen aufbauen und bilden, mit der Folge, dass das Vermögen unabhängig von den jeweiligen Mitgliedern immer dem Verein gehört. Beim nicht rechtsfähigen Verein gehört dagegen immer alles allen Mitgliedern. – Für Schulden haftet der Verein. – Die Haftung liegt beim Verein und nicht bei den Mitgliedern. – Die für den Verein handelnden Personen sind immer aus dem Vereinsregister ersichtlich.