Ausschluss der Öffentlichkeit

Ausschluss der Öffentlichkeit

Ob eine Versammlung öffentlich ist, bestimmt sich danach, ob nur ein abgeschlossener Personenkreis Zutritt hat

In den meisten Vereinssatzungen ist ausdrücklich geregelt, dass nur Vereinsmitglieder berechtigt sind, an einer Mitgliederversammlung teilzunehmen. Damit sind Mitgliederversammlungen nicht öffentlich. Das gilt erst recht dann, wenn nur Mitglieder Zutritt haben, die ihre Mitgliedschaft nachweisen, zum Beispiel durch Vorlage des Mitgliedsausweises.

Achtung: Gäste können zugelassen werden. Gleiches gilt für Medienvertreter. Darüber entscheidet der Versammlungsleiter. Widersprechen einzelne Mitglieder, empfiehlt es sich, die Mitgliederversammlung darüber abstimmen zu lassen, ob die Gäste teilnehmen dürfen.

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