- Ja
- Nein

Müssen Sie dieses Thema wirklich in der Mitgliederversammlung besprechen?
Stellen Sie sich vor, Sie kündigen einem Trainer. Der Grund sind finanzielle Unregelmäßigkeiten. Darüber wissen die Mitglieder seiner Trainingsgruppe natürlich nichts. Doch die schlagen sich jetzt auf seine Seite und verlangen die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dort soll der Beschluss über den Ausschluss des Trainers widerrufen und wir als Vorstand verpflichtet werden, den Arbeitsvertrag wieder in Kraft zu setzen.
Klar, das würden Sie als Vorstand vermutlich gerne vermeiden, oder? Sonst müssten Sie ja die finanziellen Unregelmäßigkeiten öffentlich machen. Müssen Sie das Thema also wirklich bei einer Mitgliederversammlung besprechen?
Was meinen Sie?

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