10 er Karten für Kraft Fitness

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Steffilola

    Hallo, wir sind ein Verein kann ein Verein auch 10 er Karten anbieten oder ist das bei einem gemeinnützigen Verein ausgeschlossen?
    Wie sind die Teilnehmer dann versichert? Danke für kurze Info. Es kam das Thema auf ich als Kassiererin bin dagegen.
    Gruss Andrea

    hbaumann hbaumann

    Diese sog. 10er Karten sind eine Gebühr für zusätzliche Leistungen des Vereins – also z.B. Sportkurse für Mitglieder aber auch für Nichtmitglieder. Die Einnahmen dafür werden im Zweckbetrieb gebucht. Sind es Angebote, die keinen belehrenden Charakter haben, sondern lediglich dem Vergnügen oder der Geselligkeit dienen, müssen die Einnahmen allerdings im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbucht werden.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Steffilola

    Vielen Dank, wie sind die Teilnehmer die keine Mitglieder sind in diesem Fall versichert. Ich habe gelesen, das sie keinen Unfallversicherungsschutz haben und keine Haftpflichtversicherung. Ist das richtig.
    Somit müsste jeder Teilnehmer eine Bestätigung unterschreiben, das er dessen belehrt wurde.

    Kein Profilbild vorhanden Steffilola

    Sie schreiben es sind Sportkurse das heisst 10 er Karten für Kraft Fitness im Kraft Bereich wo das nicht kontrolliert werden kann ist das eigentlich nicht machbar. ( bei Fitnessgeräten). Ist das so richtig??
    Denn ich sehe das auch so. Bei Gymnastikkursen ist ständig ein Trainer dabei der den Kurs leitet und beaufsichtigt. Im Kraft Fitness Bereich kann das nicht gewährleistet werden.

    hbaumann hbaumann

    Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Verein solchen anbieten kann. Sollten Sie ein Sportverein sein, müssten Sie prüfen, ob über den Versicherungsvertrag des Landessportbundes auch Nichtmitglieder bei Sportkursen abgesichert sind. Üblicherweise ist das aber nicht der Fall. Die Teilnehmer müssen dann einen entsprechenden Haftungsausschluss unterschreiben.

    Wenn Sie Sportgeräte zur Verfügung stellen, müssen Sie auch die Verkehrssicherheit gewährleisten, dass niemand zu Schaden kommt. Dieser Verantwortung können Se sich nicht so ohne weiteres entziehen.

    H. Baumann

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