Bei solch langen Anfahrtswegen ist eine Absage so knapp vor der Versammlung unseriös. Man muss immerhin davon ausgehen, dass ein Großteil der Mitglieder bereits unterwegs ist.
Sollte man sie per Telefon erreichen, kann man sie zum Umkehren bewegen. Die Fahrtkosten, die bis dahin entstanden sind, sollte der Verein übernehmen – zumindest sollte er es anbieten. Manch einer verzichtet vielleicht dennoch.
Vereinsrechtlich ist solch eine kurzfristige Absage aber eigentlich gar nicht möglich. Man muss nämlich die Mitglieder von der Absage auf dem gleichen Weg, wie man die Einladung verschickt hat, informieren. Wenn die Einladungen also z.B. per Brief verschickt werden, muss das auch mit der Absage geschehen – und zwar so rechtzeitig, dass alle Mitglieder davon noch Kenntnis erhalten.
Hier handelt es sich aber wahrscheinlich um das Blitzeis, der vergangenen Tage. Dafür werden natürlich die meisten Verständnis haben, wenn die Absage so kurzfristig kommt. Aber die entstandenen Kosten sollte der Verein übernehmen.
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H. Baumann