Abstimmungsverhalten in der Gründungsversammlung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 6 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden josef

    Wir stehen vor der Gründung eines gemeinnützigen Vereins e. V.
    Frage zum Prozedere der Gründungsversammlung: Nachdem über die Satzung abgestimmt ist, sollen die Anwesenden in einer Pause ihren Beitritt auf der Satzung erklären. Beispiel: Von 60 Besuchern erklären 50 ihren Beitritt. 10 sind hierzu nicht bereit.
    Dürfen diese 10 Personen, die dem Verein nicht beigetreten sind, anschliessend den VORSTAND, Kassenprüfer etc mitwählen, oder sind die von den Wahlen ausgeschlossen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn die 10 Personen dem Verein nicht beitreten, dürfen diese auch nicht über den Vorstand abstimmen. Eigentlich müssten Sie die Versammlung sogar vorher verlassen, da dies dann eine Mitgliederversammlung ist.
    Im Grund wäre das Prozedere so:
    1. Gründungsversammlung mit Beschluss zur Gründung des Vereins. Mindestens 7 Personen werden für eine Gründung benötigt.
    2. Die Gründungsversammlung verabschiedet eine Satzung deren Entwurf mit der Einladung bereits versandt wurde.
    3. Diese Satzung wird von den Gründungsmitgliedern unterschrieben. Zugleich wird von diesen eine Beitrittserklärung unterschrieben.
    4. Damit sind alle Anwesenden aus der Gründungsversammlung Mitglieder.
    5. Die Personen, die keine Beitrittserklärung unterschrieben haben müssen die Versammlung verlassen.
    6. Wahl des Vorstandes usw. gem. verabschiedeter Satzung.

    D.h. wer dem Verein nicht angehört, kann auch keinen Vorstand wählen. Vorsicht! Wählen diese Personen dennoch und jemand beschwert sich bei Gericht, wird dieses die gesamt Gründungsversammlung als nichtig erklären.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Dass die Nicht-Mitglieder die Versammlung verlassen müssen, ist nicht richtig. Viele Vereine und Parteien lassen in ihren Mitgliederversammlungen ausdrücklich Gäste zu. Es muss nur sicher sein, dass diese Gäste nicht mit abstimmen. Bei vielen Vereinen empfehle ich sogar ausdrücklich, in der Satzung fest zu legen, dass „Gäste“ bei den Mitgliederversammlungen dabei sein dürfen und, auf Beschluss der Mitglieder, sogar Rede- und Antragsrecht bekommen. Und dass sie durch Beschluss der MV auch wieder von der Teilnahme ausgeschlossen werden können. Nur so ist es möglich, die Presse einzuladen, bei bestimmten Anträgen vorher externe Gutachter und Sachverständige zu hören oder im Rahmenprogramm der MV z.B. einen Fachvortrag mit Diskussion zu organisieren. Gerade für Naturschutzvereine, Friedensbewegung usw. ist sowas sehr wichtig, aber auch bei der spätere Sponsorensuche kann es helfen.

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