Anhänger des Vereins richtig buchen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 3 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Unser Bürgerverein schafft sich einen Anhänger an.
    Dieser soll zum einen für Vereinszwecke, Müllsammelaktionen, bei Dorfverschönerungen usw. zu Einsatz kommen.
    Darüber hinaus soll er aber auch an Vereinsmitglieder und auch an Nichtvereinsmitglieder unentgeltlich verliehen werden.
    In welchen Geschäftsbereich muss der Anhänger verbucht werden (wir arbeiten ohne Kontenrahmen).
    Besten Dank im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo,

    ich gehe davon aus, dass dieser Bürgerverein ein eV ist.

    Man kann jetzt spekulieren, ob dieses unentgeltliche Verleihen an Mitglieder und Nichtmitglieder zum Vereinszweck gehört. Ich gehe davon aus, dass auch das zum Vereinszweck gehört, solange es dabei um Bürger geht oder sonst ein klarer Bezug zu Bürgern besteht. Dann hast du deine Frage falsch formuliert. Allerdings kann ich erkennen, warum du das gemacht hast. In dem Fall gehört die Anschaffung und die Betriebs- und Wartungskosten imho zum Ideellen Bereich. Wenn das unentgeltliche Verleihen tatsächlich nicht zum Satzungszweck gehört, glaube ich nicht, dass ihr ihn (dafür) überhaupt anschaffen dürft. Als Grund für die Anschaffung kommen ja nur die satzungsgemäßen Vereinszwecke infrage, sonst gefährdet ihr die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Wenn dieses Verleihen also nicht zum satzungsgemäßen Vereinszweck gehört, darf es nicht der Grund für die Anschaffung sein.

    Ich weiß von einem Bürgerverein, der eine Grillhütte kostenlos seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, gegen eine geringe Gebühr den Bürgern und Vereinen des Ortes zur Verfügung stellt. Auswärtige Personen und Vereine können die Hütte nicht mieten. Das Geld für den Bau der Grillhütte ist ja nur dann satzungsgemäß verwendet, wenn die Hütte für die Bürger ist. Eine Vermietung an andere wäre nur im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zulässig. Ich denke, das Beispiel lässt sich auf deinen Fall übertragen.

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ja wir sind ein e.V.
    Der Anhänger soll an Vereinsmitglieder unentgeltlich verliehen werden und an die Dorfbewohner gegen eine kleine Gebühr. An Personen die nicht im Dorf wohnen soll er nicht vermietet werden, einzige Ausnahme die Kirche und ein Verein, der Jugendarbeit in der Gemeinde betreibt.
    Wir haben schon einen Anhänger (Erstzulassung 8/1982), der aber inzwischen so alt und verbraucht ist, dass er nicht mehr über den TÜV kommt. Die Reparaturen wären so hoch, dass wir uns entschieden haben einen neuen Anhänger zu kaufen.
    Ich habe jetzt die Buchung wie folgt aufgeteilt: 60% ideell, je 20% Zweck und wirtschaftl.

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