Aufwandsentschädigung in welcher Höhe

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Hummel1

    Hallo,
    wir wollen einem Vereinsmitglied der den Rasen unseres sehr großen Modellflugplatzes mit dem eigenen Rasenmäher mäht eine Aufwandsentschädigung zahlen und somit die Kosten für:
    -Abnutzung des Mähers
    -Kraftstoffkosten und Öl
    -Ersatz von Verschleißteilen wie Messer, Keilriemen usw.
    -An-und Abfahrt
    -Wartung des Mähers
    -An-und Abfahrt
    bezahlen.
    Wie ist das möglich? Gibt es z.B eine Kalkulationsrichtlinie?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Steuer- und sozialversicherungsfrei kommt dafür nur die Ehrenamtspauschale von 720 Euro pro Jahr in Frage. Wenn er mehr bekommen soll, muss ein Minijob abgeschlossen werden.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ist das nicht eigentlich Auslagenersatz.
    Er mäht ja ja den Rasen im Auftrag des Vereins. Dafür dann Kraftstoff, Öl, Ersatzteile, Wartungskosten bezahlt zu bekommen, natürlich gegen Vorlage einer Rechnung, ersetzt zu bekommen, wäre für mich Auslagenersatz. Die An- und Abfahrt wäre für mich Reisekosten.
    Oder liege ich da falsch??

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn er für die Wartung der Geräte auch tatsächlich Auslagen hatte und diese per Rechnung belegen kann (also z.B. Ersatzteile oder Benzin usw.), können diese auch erstattet werden.
    Für die Arbeiten, die er leistet, kommt aber nur die Ehrenamtspauschale in Frage.

    H. Baumann

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