Ausfall einer Mitgliederversammlung??

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Natti070

    Hallo,
    es ist bei uns eine Frage aufgetaucht, die ich über google bisher nicht klären konnte, daher habe ich mich jetzt hier angemeldet.
    Ich bin seit über 10 Jahren Vorsitzende eines kleinen Tierschutzvereins. Das Interesse der Mitglieder am Verein hat in den letzten Jahren enorm nachgelassen, an den Versammlungen der letzten Jahre hat immer nur ein und das selbe Mitglied teilgenommen. Laut Satzung waren wir aber zum Glück trotzdem beschlussfähig.
    Unsere Versammlung halten wir eigentlich immer Ende Oktober eines Jahres ab. Laut Satzung müssen wir dies auch 1x jährlich machen. Leider ist aktuell das Problem aufgetreten, dass ein Vorstandsmitglied beruflich noch mehrere Monate im Ausland und nicht abkömmlich ist, ein anderes Vorstandsmitglied ist wegen schwerer Krankheit nicht reisefähig (unser Verein ist bundesweit tätig), über bleiben dann nur noch 2 Vorstandsmitglieder.

    Besteht die Möglichkeit, in so einem Fall die JHV in diesem Jahr ausfallen zu lassen? Wir wären nur 2 Vorstandsmitglieder und wenn wir Glück haben wieder nur dieses eine Mitglied. Das ist doch wirklich lächerlich.

    Ich bin also wirklich verzweifelt, weil ich sonst nicht weiß, wie ich mit nur einem anderen Vorstandsmitglied eine JHV durchziehen soll. Ich würde in diesem Jahr daher gerne davon absehen.

    Grüße
    Natalie

    Kein Profilbild vorhanden MTVACD

    Hallo
    ich glaube nicht das man die JHV so einfach ausfallen lassen kann,
    Vielleicht können Sie diese verschieben bis Anfang des nächsten Jahres.

    Sie sollten auch prüfen ob evtl. eine Telefon – oder Internetkonferenz möglich ist.

    Herzliche Grüße

    mtvacd

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    Kein Profilbild vorhanden Natti070

    Hallo,
    ich hatte nämlich dies hier gefunden http://www.vereinsrecht.de/faq-verein.php?file=ZmFxLnBocD9pZF9zZz0zJmlkX3J1Yj0xMiZpZF9mYXE9MTM3

    Daher meine Frage.

    Grüße
    Natalie

    Kein Profilbild vorhanden Natti070

    Keiner? Dieses Problem stellt sich doch bei kleinen Vereinen garantiert öfter.

    Grüsse
    Natalie

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Natalie,
    Sie sollten sich bemühen, auf jeden Fall die Jahreshauptversammlung durchzuziehen, auch wenn Ihnen die Teilnehmerzahl mit zwei Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied lächerlich erscheint. Ich gehe bei meinen Ausführungen davon aus, dass die Jahreshauptversammlung bei der oben genannten Zusammensetzung beschlussfähig ist. Wenn in Ihrer Satzung die Durchführung einer Jahreshauptversammlung vorgeschrieben ist, dann ist das für Sie verbindlich.

    Viele Grüße
    mops

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    hier gibt es einen Beitrag, der die wichtigsten Fragen zur Jahreshauptversammlung beantwortet:

    https://www.vereinswelt.de/jahreshauptversammlung-5-kritische-punkte

    Zusätzlich können diesem Artikel hilfreiche Tipps zum Thema Mitgliederversammlung entnommen werden:

    https://www.vereinswelt.de/mitgliederversammlung-flexibel-bleiben-satzungsregel

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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