Hallo,
ich führe seit relativ kurzer Zeit als Vorstandsvorsitzender einen frisch gegründeten Sportverein. Bei der Zuordnung von mehreren zukünftigen Ausgaben des Vereins zu den steuerlichen Tätigkeitsbereichen bin ich mir nun nicht sicher und würde mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen kann.
1.) Gehören Rücklastschriftgebühren der Bank in den ideellen Bereich oder zur Vermögensverwaltung?
2.) Rücklastschriften selbst und die Rückerstattung der Rücklastschriftgebühren an unseren Verein würde ich dem ideellen Bereich zuordnen; ist dies so korrekt?
3.) Fallen Kontoführungsgebühren in den ideellen Bereich oder gehören sie als Ausgabe in den Bereich der Vermögensverwaltung?
Unser Sportverein wird demnächst zur Ausübung seiner Tätigkeit Sporthallengebühren zahlen müssen.
4.) Fallen diese Sporthallengebühren als Ausgaben in den ideellen Bereich oder in den Bereich des Zweckbetriebes?
Des Weiteren steht demnächst der Kauf von Sportequipment (u.a. Schläger und Trikots) für die Ausübung unseres Sports an.
5.) Fallen die Ausgaben für das Sportequipment in den ideellen Bereich oder in den Bereich des Zweckbetriebes?
Zudem sind dieses Jahr verschiedene Marketingmaßnahmen zur Neumitgliederwerbung geplant (u.a. Zeitungswerbung, Flyer).
6.) Fallen die Ausgaben für diese Marketingmaßnahmen zur Neumitgliedergewinnung in den ideellen Bereich?
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann.