Ausgaben den richtigen steuerlichen Tätigkeitsbereichen zuordnen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 8 months von  HubertP.
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  • Kein Profilbild vorhanden HubertP

    Hallo,

    ich führe seit relativ kurzer Zeit als Vorstandsvorsitzender einen frisch gegründeten Sportverein. Bei der Zuordnung von mehreren zukünftigen Ausgaben des Vereins zu den steuerlichen Tätigkeitsbereichen bin ich mir nun nicht sicher und würde mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen kann.

    1.) Gehören Rücklastschriftgebühren der Bank in den ideellen Bereich oder zur Vermögensverwaltung?

    2.) Rücklastschriften selbst und die Rückerstattung der Rücklastschriftgebühren an unseren Verein würde ich dem ideellen Bereich zuordnen; ist dies so korrekt?

    3.) Fallen Kontoführungsgebühren in den ideellen Bereich oder gehören sie als Ausgabe in den Bereich der Vermögensverwaltung?

    Unser Sportverein wird demnächst zur Ausübung seiner Tätigkeit Sporthallengebühren zahlen müssen.

    4.) Fallen diese Sporthallengebühren als Ausgaben in den ideellen Bereich oder in den Bereich des Zweckbetriebes?

    Des Weiteren steht demnächst der Kauf von Sportequipment (u.a. Schläger und Trikots) für die Ausübung unseres Sports an.

    5.) Fallen die Ausgaben für das Sportequipment in den ideellen Bereich oder in den Bereich des Zweckbetriebes?

    Zudem sind dieses Jahr verschiedene Marketingmaßnahmen zur Neumitgliederwerbung geplant (u.a. Zeitungswerbung, Flyer).

    6.) Fallen die Ausgaben für diese Marketingmaßnahmen zur Neumitgliedergewinnung in den ideellen Bereich?

    Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag Hubert,
    Ihre sechs Fragen darf ich folgendermaßen beantworten.
    Die Fragen 1-3 kann man dabei zusammenfassen. Rücklastschriftgebühren und Rücklastschriften selbst sowie die Kontoführungsgebühren Ihrer Bank sind dem
    ideellen Bereich zuzuordnen. Sie sind als Kosten der Mitgliederverwaltung anzusehen.

    Betreffend Frage 4 der Sporthallengebühr sind die Ausgaben dem ideellen Bereich zuzuordnen, da es sich mit der gerade überall in der Diskussion stehenden Sportstättennutzungsgebühr vom juristischen Grundsatz her um eine Miete handelt.
    Mietkosten zählen zu den Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins im ideellen Bereich.

    Frage 5
    Ausgaben für Sportequipment dürften wohl ebenfalls dem ideellen Bereich zuzuordnen sein, wobei im Sonderfall bei großen Stückzahlen in der Anschaffung der Bereich der Vermögensverwaltung womöglich zu beachten wäre.

    Frage 6
    Marketingausgaben ganz allgemein, egal ob zur Information oder zur Mitgliederwerbung sind dem ideellen Bereich zuzuordnen, weil sie im weitesten Sinne dem Bereich der „Mitgliederpflege““ angehören.
    Ich hoffe meine Antworten helfen Ihnen.

    Viele Grüße
    IC

    Kein Profilbild vorhanden HubertP

    Vielen Dank für die umfangreiche und kompetente Antwort :-).

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