Beschluss rückwirkend aufheben

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 1 month von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Frale

    Hallo,

    kann ein gültiger Vorstandsbeschluss in einem nicht gemeinnützigen Verein rückwirkend nach 3 Jahren aufgehoben werden?
    Ist es überhaupt möglich einen gültigen Beschluss mit einem neuen Beschluss aufzuheben?

    Danke

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Einen Beschluss rückwirkend aufheben geht rechtlich absolut nicht!! (Wer kommt den auf solche Ideen??)
    Dabei spielt es auch keine Rolle ob dieser Beschluss 1 Tag oder 3 Jahre zurück zustande kam. Rechtlich ist dieser bindend!
    Was jedoch geht, bzgl. der Angelegenheit über die der Beschluss gefasst wurde, einen neuen Beschluss zu erwirken. Dieser neue Beschluss würde den alten Beschluss aufheben.
    Alles andere hätte vor Gericht absolut keinen Bestand.

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