Hallo Patrick Siegmann,
Das deutsche Recht kennt eine Reihe fest definierter Gesellschaftsformen, zu denen sich Personen für bestimmte Zwecke zusammenschließen. Dazu gehört z.B. der Verein, die Genossenschaft etc.
Ein Verband ist keine gesetzlich festgelegte Rechtsform. Meist handelt es sich um eine Organisation, der andere Organisationen (Vereine, Unternehmen) als Mitglieder hat.
Ein Sonderfall ist jedoch der Dachverband. Er ist ein Zusammenschluss von Mitgliedsorganisationen mit einem bestimmten Betätigungsfeld (z.B. Sport), der sich auf Leistungen für seine Mitglieder konzentriert. Er ist also davon geprägt, dass seine Mitglieder juristische Personen sind.
Der Dachverband vertritt die Anliegen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Dienstleistungsfunktion gegenüber den Mitgliedern.
Da er keine gesetzlich festgelegte Rechtsform ist, gibt es für die Gründung etc. auch keine festgelegten Vorgaben, wie z.B. bei einer Vereinsgründung.
Wenn sich mehrere Vereine zu einem Dachverband zusammenschließen, muss man jedoch davon ausgehen, dass es einiges Geld kostet. Der Verband will ja verwaltet werden.
Halten Sie sich einfach an ein Fallbeispiel: rufen Sie bei einem Verband an und tragen Sie Ihr Anliegen vor.
Gruß
Mops