Dartautomat im Vereinsheim – was ist zu beachten ?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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    Wir sind ein reiner Fußball-Verein.
    Um den Umsatz im V-Heim zu steigern hatten wir die Idee einen Dart-Automaten aufzustellen.
    Was müssen wir hierbei beachten ?

    hbaumann hbaumann

    Wenn der Verein Betreiber dieses Automaten ist, sind die Spielerlöse Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und damit, nach Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen, steuerpflichtig.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden ballfan

    Danke für die Antwort,

    jetzt stellt sich noch die Frage, wo diese bestimmte Umsatz-Grenze liegt, oder wo ich das erfahren kann.

    Nochmals Gruß

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Umsätze der Vermögensverwaltung, des Zweckbetriebs und des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unter 17.500 EUR bleiben, dann fällt keine Steuer an. Rutscht der Umsatz da rüber, wird für alles Umsatzsteuer fällig – allerdings gesplittet 7% (Vermögensverwaltung u. Zweckbetrieb) sowie 19% für den wirtsch. Geschäftsbetrieb. Diese sog. Kleinunternehmerregel ist lediglich eine Steuergrenze und kein Steuerfreibetrag.

    Erst, wenn der Verein im wirtsch. Geschäftsbetrieb mit den Umsätzen über 35.000 EUR kommt, dann fällt Körperschaftssteuer und evtl. auch Gewerbesteuer an.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

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