Einblick in die Unterlagen der Strom-und Wassergesellschaft

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kallimero

    Guten Tag
    Hat der Vorstand eines KgV e.V. das Recht,Einblick in die Unterlagen(Kontostand etc..) der oben genannten Gesellschaft zu bekommen? Oder muß dem Vorstand der Kassenbericht bei der Jahreshauptversammlung genügen?
    mfg Kallimero

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Für mich erschließt sich hier nicht der Zusammenhang zwischen einem Kleingartenverein und der Strom-und Wassergesellschaft – außer, dass der KgV möglicherweise Kunde ist. Demzufolge hat er kein Recht auf Einsicht in die Firmenunterlagen.

    Sollte ich mit meiner Überlegung völlig falsch liegen, dann sollten Sie Ihre Anfrage bitte noch einmal „übersetzen““…

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Kallimero

    Die sogenannte Strom-u.Wassergesellschaft setzt sich aus 2 Mitgliedern(gewählt von der Mitgliederversammlung)zusammmen.Sie sind für das Ablesen der Stromzähler und Wasseruhren in unserem KgV zuständig und erstellen die Rechnungen hierfür.Die „Gesellschaft „“ führt ein eigenes Konto.
    mfg Kallimero“

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da diese sog. Gesellschaft nichts anderes ist, als eine Art Untergliederung oder Arbeitsgruppe innerhalb des Vereins, unterstehen die beiden gewählten Mitgliedern voll dem Verantwortungsbereich des Vorstandes. Da sie ja Rechnungen an die Laubenbesitzer stellen, gehen demzufolge auch Gelder ein, die zwar auf dem separaten Konto sind aber zum Vereinsvermögen gehören. Der Kassenwart des Vereins muss mit diesen Beträgen ja rechen und sie entsprechend in den Büchern des Vereins verbuchen, um z.B. einen ordentlichen Jahresabschluss oder sogar die Steuererklärung anfertigen zu können. Demzufolge müssen sie auch alle Unterlagen bei Bedarf offenlegen.

    Oder sammeln sie die Gelder von den Laubenbesitzern lediglich ein und führen sie direkt an den Energieversorger und die Wasserbetriebe ab? Dann sähe die Sache etwas anders aus.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Kallimero

    Hallo Her Baumann
    Es ist,wie sie schon bemerkten so,daß die „Gesellschafter““ die zu zahlenden Beträge der Gartenpächter auf einem eigenen Konto parken und direkt an die Versorger zahlen.Die Kontrolle der Buchführung wird durch ernannte Revisoren durchgeführt.
    mfg Kallimero“

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Dann sind das ja keine Vereinsgelder. Demzufolge besteht auch keine Verpflichtung, dass der Kassenwart Einsicht haben muss.

    Anders wäre es, wenn der Verein die Gesamtsummen bezahlen müsste und anhand von Unterzählern die einzelnen Laubenbesitzer zur Kasse bittet.

    H. Baumann

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