Da diese sog. Gesellschaft nichts anderes ist, als eine Art Untergliederung oder Arbeitsgruppe innerhalb des Vereins, unterstehen die beiden gewählten Mitgliedern voll dem Verantwortungsbereich des Vorstandes. Da sie ja Rechnungen an die Laubenbesitzer stellen, gehen demzufolge auch Gelder ein, die zwar auf dem separaten Konto sind aber zum Vereinsvermögen gehören. Der Kassenwart des Vereins muss mit diesen Beträgen ja rechen und sie entsprechend in den Büchern des Vereins verbuchen, um z.B. einen ordentlichen Jahresabschluss oder sogar die Steuererklärung anfertigen zu können. Demzufolge müssen sie auch alle Unterlagen bei Bedarf offenlegen.
Oder sammeln sie die Gelder von den Laubenbesitzern lediglich ein und führen sie direkt an den Energieversorger und die Wasserbetriebe ab? Dann sähe die Sache etwas anders aus.
H. Baumann
Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de