Unter https://www.vereinswelt.de/fragen-und-antworten/thema/falsches-datum-auf-einladung-der-mgv
ging es schon einmal um ein falschen Datum in der Einladung, dort eine falsche Jahreszahl was eindeutig als „Schreibfehler“ erkennbar ist – somit gültige Einladung
Wie verhält es sich aber, wenn dies nicht ganz so klar ist; hier wurde
letzte Woche eine Einladung zur Jahrehauptversammlung verschickt. In diesem Schreiben wurde für
Mittwoch, den 22. Januar 2023 eingeladen (gemeint war aber Mittwoch, 22. Februar 2023).
Mitglieder, die ich gesprochen habe und den dieser Fehler überhaupt aufgefallen ist, meinten für sie war auch klar das nur der 22. Februar gemeint sein konnte, da ja eine Einladung in die Vergangenheit nicht möglich ist und sie die Einladungen (wegen der Ladungsfrist) bisher immer zwischen einer Woche und 10 Tagen vor dem entsprechenden Termin erhalten haben.
Zwischenzeitig kann bei mir eine (inoffizielle) whatsApp-Meldung von meinen Vorsitzenden „Donnerstag wurde auf Grund falscher Einladung abgesagt“, diese Meldung geht aber nicht an alle Mitglieder.
Als ich ein Mitglied, das keine Meldung bekommen hat, darauf angesprochen habe, das die Versammlung abgesagt sei, meinte er nur, für ihn sei die schriftliche Einladung, die er per Post bekommen hat noch gültig, denn jeder hätte erkennen können, das der 22. Februar gemeint sein muss. Und solange er keine Absage auf dem gleichen Weg wie die Einladung (per Brief) kommt , sei die für ihn auch nach-wie-vor gültig. Aber vielleicht kommt, die ja noch.
Ich frage mich jetzt, ist die Einladung trotz/wegen des Schreibfehlers (Januar statt Februar) gültig/tatsächlich ungültig. ???
Meines Erachtens müßte doch eine Plausibilitäts-Prüfung jeden sagen, das nur der 22. Februar 2023 gemeint sein konnte.
Oder ist die Einladung wegen dieses Schreibfehlers von Anfang an ungültig gewesen?
Wer hat dazu Näheres!!
bzw. weiß wo man hierzu etwas findet