Gemeinnützigkeitserklärung-EInnahmen-Ausgaben

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years von  Arnold0902.
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    Unser Verein hat ein Darlehen aufgenommen, um eine zuvor gepachtete Sportanlage zu Kaufen. Für die letzten 3 Jahre ist jetzt wieder die Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben. Ich habe jetzt Probleme die Kosten für den Kauf dem richtigen Bereich zuzuordnen. Also was gehört zum Ideellen Bereich, was zum Zweckbetrieb und was zur Vermögensverwaltung.
    Es geht um die Posten: Sämtliche Kosten zum Kauf der Vereinsanlage (Erwerbssteuer wurde entrichtet), das Darlehen selbst und die Rückzahlung (Tilgung und Zinsen).

    hbaumann hbaumann

    Sofern Sie die Sportanlage nur für gemeinnützige Zwecke benutzen, also zum Sporttreiben, können Sie die Tilgung und die Zinsen für das Darlehen aus dem ideellen Bereich nehmen. Verwenden werden Sie dafür ja ohnehin nur Beitragsgelder (evtl. auch noch Umlagen) und die fließen ja auch in den ideellen Bereich.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Arnold0902

    Danke. Und wie Verbuche ich das Darlehen an sich. Also die Aufgenommene Summe X? Oder zählt die zu keiner Einahme in einen Bereich?

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