Gilt eine Mitgliederversammlung auch, wenn der 2. Kassenprüfer fehlt?

  • Dieses Thema hat 8 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Hohepriesterin

    Wenn der 2. Kassenprüfer in einem Verein fehlt, ist dann später die Mitgliederversammlung, bei der der Kassenbericht vorgelesen wird, auch legitim? oder ist diese dann ungültig?

    Tom Tom

    Wenn nur ein Kassenprüfer zur Verfügung steht, obwohl die Satzung zwei vorsieht, kann der eine Kassenprüfer die Prüfung dennoch durchführen.
    In der Mitgliederversammlung weisen Sie auf den Umstand hin, das zzt. nur ein Kassenprüfer zur Verfügung steht und lassen darüber abstimmen, ob diese Kassenprüfung als Grundlage für eine evtl. Entlastung anerkannt wird.
    Stimmt die MV dem zu, kann der Kassenprüfer seinen Prüfbericht vortragen.
    Sie sollten jedoch darauf achten, dass sowohl der Kassenbericht, wie auch der Kassenprüfbericht, schriftlich vorliegen und den Unterlagen der MV (Anwesenheitsliste, Protokoll etc.) beigefügt wird. Diese Unterlegen sind im übrigen 10 Jahre aufzubewahren.

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    Kein Profilbild vorhanden Hohepriesterin

    Vielen lieben Dank

    Kein Profilbild vorhanden Flash

    Ist der Bericht des Kassenprüfers in der Mitgliederversammlung immer persönlich abzugeben oder ist es ausreichend, wenn er schriftlich (verhindert durch Krankheit/Abwesenheit vom Wohnort) für das Vorjahr bestätigt, dass alles Okey ist? Es erfolgte keine Prüfung durch die in der Mitgliederversammlung bestellten Rechnungsprüfer. Es wurde durch ein Mitglied des Vorstandes gesagt, dass der Kassenprüfer für das Vorjahr keine Beanstandungen hatte.

    Tom Tom

    Der Bericht des Kassieres ist von diesen, zumindest aber von einem, der MV vorzutragen. Es kann ja durchaus vorkommen, dass die Mitglieder Fragen zum Kassenprüfbericht haben.
    Wenn keiner der Kassenprüfer an der MV teilnehmen kann sollten Sie diese verschieben.

    Kein Profilbild vorhanden Flash

    Wie bereits geschrieben, es gab keinen detaillierten Bericht, der vorgetragen wurde, es gab nur EINEN Kassenprüfer, der wohl den Vorstand (Vorsitzenden) informierte (ob schriftlich oder fernmündlich entzieht sich mir), das es keine Beanstandungen gab. Dies wurde durch den Vorsitzenden in der Mitgliederversammlung vorgetragen, eine Verschiebung der MV erfolgte nicht. Lt. Vorsitzendem gibt es dazu keine Beanstandung zur Vorgehensweise von Seiten des VR?!

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo zusammen,

    der folgende Artikel gibt weitere hilfreiche Tipps & Tricks zum Thema „Mitgliederversammlung und Satzungsregelungen“ unter: https://www.vereinswelt.de/mitgliederversammlung-flexibel-bleiben-satzungsregel

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit

    Ihr Redaktions-Team der Vereinswelt

    Tom Tom

    Liebes Redaktionsteam, sorry, einen Forumseintrag/eine Forumsfrage von 2018 jetzt zu kommentieren macht wirklich Sinn? Haut Ihr jetzt im Forum wahr los irgendwelche Kommentare raus?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Es könnte durch das FA eine Beanstandung geben, denn der Revisionsbericht muss an das FA eingereicht werden. Der Bericht sollte auf alle Fälle nachgereicht werden. Hier sollte auch die Entlastung des Vorstandes empfohlen werden und nicht nur, dass keine Beanstandungen zu verzeichnen sind.

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