Gründung einer Tochter gGmbH zur Ausgliederung wirtschaftlicher Aktivitäten

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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    Hallo zusammen,

    mein Anliegen scheint mir ziemlich komplex, deshalb will ich nur vorab darauf hinweisen, dass es sich bei meiner Frage nur um eine erste Recherche zu diesem Thema handelt und ich, gegeben den Fall, dass eine Lösungsmöglichkeit besteht rechtliche Experten aufsuchen werde.
    Also nun zur Frage:

    Ich engagiere mich schon seit einigen Jahren in einem Verein der eine Bildungseinrichtung in Uganda (Ostafrika) unterstützt.Gemäß der Satzung des Vereins ist über die Förderung von Bildungsprojekten in Afrika hinaus, dass Ziel interkulturellen Austausch zu fördern / ermöglichen.
    Da die Vereinsmitglieder über die Jahre sehr gute Kontakte in Uganda aufgebaut haben, kamen wir auf die Idee in zusammenarbeit mit anderen Vereinen ein Netzwerk aufzubauen, um Reisen zu veranstalten.Es handelt sich hierbei um ein nachhaltiges Tourismus Konzept (in Fachsprache auch communitiy based tourism), indem der Reisende auf seiner Rundreise durch Uganda neben den Nationalparks auch verschiedene Entwicklungshilfe Projekte besuchen kann.
    1.Frage: ist es grundsätzlich möglich eine Tochter gGmbH von unserem Verein zu gründen, welche als Reiseveranstalter Reisen anbietet und verkauft (wirtschaftlicher Betrieb), wobei die Gewinne einem gemeinnützigen Zweck (den Vereinen des Netzwerkes) zugeführt werden?
    2.Frage: Wenn ja, ist es für die gGmbH möglich trotz des wirtschaftlichen Betriebes steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt zu werden?
    3.Frage: Kann den Mitarbeitern und Geschäftsführern der Tochter gGmbH ein Gehalt (natürlich in gewisser Verhältnismäßigkeit zum Arbeitsaufwand etc) ausgezahlt werden, sozusagen als Aufwandsentschädigung,

    Ich belasse es mal bei diesen drei Fragen, obwohl ich natürlich noch jede Menge mehr hätte….

    Vielen Dank im voraus für eure Antworten !

    LG aus Berlin

    hbaumann hbaumann

    Grüße aus Berlin zurück!

    Es ist tatsächlich ratsam, einen Experten zu konsultieren, da die Probleme bei solchen Projekten meist im Detail liegen.

    Sollten Sie ein gemeinnütziger Verein sein, können Sie keine Tochtergesellschaft gründen. Dazu müssten sie ja selbst auch eine Gesellschaft und nicht ein Verein sein. Die GmbH kann aber Mitglied Ihres Vereins werden. Dazu müsste allerdings die Satzung angepasst werden.

    Da das Anbieten von Reisen kein gemeinnütziger Zweck nach § 52 der Abgabenordnung ist, kann die GmbH nicht gemeinnützig werden.

    Aus den Gewinnen der GmbH können den Mitarbeitern selbstverständlich ein Gehalt gezahlt oder die Aufwendungen erstattet werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort…

    Ich wollte nochmal nachharken im Bezug auf die Gemeinnützigkeit einer GmbH die Reisen anbietet.
    Das Reisen nicht im § 52 aufgeführt sind ist richtig. Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit z.B. ist aber aufgeführt. Die frage wäre nun: Wenn die gmbh ihren gesamten Gewinn den NGOs spendet und einen nachhaltigen Tourismus organisiert von denen die NGOs nachweislich profitieren (Unterkunft und Verpflegung für die reisenden) ist das dann nicht eine Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und des Interkuturellen Austausches ? und wäre die GmbH dann nicht doch vielleicht gemeinnützig?

    Abschließend noch ein Artikel einer Kanzlei zu dem Thema Ausgliederung demnach es wohl doch möglich ist als gemeinnütziger Verein eine Tochtergesellschaft zu gründen:
    Drittens kann der Verein eine 100%ige gemeinnützige GmbH-Tochter gründen und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf die gGmbH auslagern. Der Vorteil dieses Modells ist zum einen, dass das Vereinsvermögen nahezu absolut vor den Risiken der wirtschaftlichen Tätigkeit geschützt wird. Eine Durchgriffshaftung auf den Verein tritt in der Praxis sehr selten auf und lässt sich in der Regel vermeiden. Die Komplexität des Verbundes aus Verein und gGmbH nimmt zwar zu, andererseits bieten sich viele Möglichkeiten der organisatorischen Differenzierung und die Besetzung der Geschäftsführung mit fachspezifischer Leitungskompetenz.

    Eine gGmbH ist eine „ganz normale“ GmbH mit dem Unterschied, dass die Gesellschaft nur für gemeinnützige Zwecke selbstlos tätig sein darf. Wenn Gewinne erzielt werden, dürfen diese nicht ausgeschüttet werden, sondern müssen zeitnah wieder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

    LG Moritz

    hbaumann hbaumann

    Natürlich kann eine gGmbH auch gemeinnützig sein. Es muss eben nur der Zweck in Übereinstimmung mit dem § 52 AO sein. Reisetätigkeit zählt allerdings eben nicht dazu. Wenn der Zweck ein anderer ist und die Reisen lediglich Mittel zum Zweck sind, dann ginge das.

    Was die Tochtergesellschaft anbelangt, habe ich nach wie vor meine Zweifel. Der Verein ist doch keine Gesellschaft, demzufolge kann er auch keine Tochtergesellschaft haben. Er kann allerdings eine GmbH gründen, wo er 100%iger Gesellschafter ist. Das geht. Wahrscheinlich meint der Artikel das auch.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo zusammen,

    der folgende Artikel gibt weitere hilfreiche Tipps & Tricks zum Thema „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“: https://www.vereinswelt.de/wirtschaftlicher-geschaeftsbetrieb

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit

    Ihr Redaktions-Team der Vereinswelt

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