Auf einer Liegenschaft mit Immobilie, die einem gemeinnützigen Verein gehört, fällt, soweit mein Verständnis reicht, VERMIETUNG von Wohnungen und Gewerberäumen in den Bereich der Vermögensverwaltung und damit unter die folgenden Steuerbegünstigungen: keine Körperschaftssteuer, keine Zinsabschlagssteuer, keine Kapitalertragssteuer, keine Gewerbesteuer und keine Grundsteuer. Für die Umsatzsteuer 7%.
Grundsteuer würde für Flächen anfallen, die der Verein selber für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Vermietet er an ein eigenständiges Geschäft, so ist dies keine wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins selber, sondern Bestandteil seiner Vermögensverwaltung. Wenn der Verein neben dem ideellen Bereich keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten im Sinne eines Geschäftsbetriebs betreibt, gelten die oben genannten Steuerbegünstigungen.
SEHE ICH DAS RICHTIG?
Für einen Hinweis welche Paragraphen der Abgabenordnung das sind, wäre ich sehr dankbar.
Noch nicht so klar ist mir, was die Bestandteile der Vermögensverwaltung sind, für welche die 7% Umsatzsteuer anfallen.
Da wäre ich auch für einen Hinweis dankbar.