Gültigkeitsdauer von Beschlüssen einer Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 1 month von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden oldwilli

    In unserem Verein wurde vor etlichen Jahren eine Mitglieder Versammlung einberufen, um eine Restaurierung des vereinseigenen Verineinstreffpunkts zu beantragen. Das wurde von der Mitgliederversammlung auch genehmigt. Jetzt nach circa 5 oder 6 Jahren möchte die Vorstandschaft damit beginnen. Hat dieses Votum nach so langer Zeit des Nichtstuns noch Gültigkeit? Auch hat sich der Umfang der neuen, erforderlichen Umbauten wesentlich verändert.
    Deshalb meine Frage: Wie lange ist die Gültigkeitsdauer eines Beschlusses der Mitgliederversammlung?
    mit freundlichen Grüßen
    Oldwilli

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Beschlüssen.

    Hat sich die Sachlage evtl. zwischenzeitlich komplett geändert (wesentlich veränderte Umbauten erforderlich), so kann die MV jedoch den alten Beschluss formal aufheben (Beschluss) und über die Umbauten, mit aktuellem Kenntnisstand, neu beschließen.
    Zugleich kann die MV beschließen bis wann diese Umbauten begonnen werden müssen, bzw. beendet sein müssen, sowie beschließen, sollten diese Termine nicht eingehalten werden, der gefasste Beschluss hinfällig ist.

    Allerdings sollten Sie sich Fragen, was das für ein Vorstand ist, der Beschlüsse des höchsten Gremiums des Vereins, der Mitgliederversammlung, erst nach 5-6 Jahren umsetzt.

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