Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Beschlüssen.
Hat sich die Sachlage evtl. zwischenzeitlich komplett geändert (wesentlich veränderte Umbauten erforderlich), so kann die MV jedoch den alten Beschluss formal aufheben (Beschluss) und über die Umbauten, mit aktuellem Kenntnisstand, neu beschließen.
Zugleich kann die MV beschließen bis wann diese Umbauten begonnen werden müssen, bzw. beendet sein müssen, sowie beschließen, sollten diese Termine nicht eingehalten werden, der gefasste Beschluss hinfällig ist.
Allerdings sollten Sie sich Fragen, was das für ein Vorstand ist, der Beschlüsse des höchsten Gremiums des Vereins, der Mitgliederversammlung, erst nach 5-6 Jahren umsetzt.