Haftung bei Veranstaltung des Vereins

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 11 months von  beetle1961.
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    Hallo,
    eine Frage beschäftigt uns seit einiger Zeit.
    Wir veranstalten jedes Jahr ein Osterfeuer, was auch gut besucht wird. Viele Kinder toben da rum und spielen mit dem Feuer und die Eltern kümmern sich nicht.
    Wer haftet denn jetzt wenn einem Kind wirklich mal was passiert (Kleidung fängt Feuer usw.) Wir müssen diese Veranstaltung bei der Stadt anmelden und eine Person steht als Verantwortlicher da. Ist dieser dann wirklich haftbar ? Wenn ja, was können wir tun, damit wir nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können, sondern die Eltern auf ihre Kinder selbst aufpassen ?
    lg Kerstin

    hbaumann hbaumann

    Als Veranstalter kommen Sie da aus der Haftung nicht raus. Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht (steht bestimmt auch in der Genehmigung der Gemeinde), wonach Sie für ausreichende Sicherheit sorgen müssen. Welchen Umfang eine evtl. Haftung annehmen kann und wer, wann, wofür konkret haften würde und was Sie von den Eltern verlangen können, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden beetle1961

    Hallo Herr Baumann,

    schon mal vielen Dank für die Antwort.
    Meinen Sie es würde was bringen, wenn wir Schilder aufstellen würde, mit Eltern haften für ihre Kinder ?
    Ansonsten wäre es ja viel zu gefährlich so eine Veranstaltung überhaupt noch durchzuführen.

    lg kerstin

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