Mitgliederversammlung abgebrochen

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  hbaumann.
Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Zaubermaus

    im Verein wurde die Mitgliederversammlung abgebrochen, wegen Unruhe unter den Mitgliedern, gesagt wurde am 30.06.12 wieder einladen, bis jetzt ist nichts passiert der 1. Vorsitzende wurde aufgefordert endlich eine Mv einzuberufen, er macht es einfach nicht, was kann man dagegen tun? In der Satzung steht nur der Vorstand darf einladen. Greift hier schon das Minderheitenrecht?

    Kein Profilbild vorhanden Vereinsmaier

    Das Minderheitenrecht braucht hierfür nicht angewendet zu werden.
    Wenn der 1. Vorsotzende ein Datum zur erneuten MV angekündigt hat, ist er in der
    Pflicht, diese dann auch anzusetzen.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Zaubermaus

    Ja das wurde ihm auch gesagt, aber es interessiert ihn nicht, er hat bis heute keine Mv wieder aufgenommen, selbst die Kassenprüfer haben ihn aufgefordert, nun ist natürlich die Frage, wie kann man ihn zwingen? oder was hat man sonst für eine Möglichkeit?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Hier sollte geprüft werden, wer laut Satzung zur MV einlädt. Wenn es tatsächlich nur der Vorsitzende ist, dann bleibt nur das Minderheitenbegehren nach § 37 BGB. Lädt der Vorstand ein, dann können es auch die anderen, nachdem sie einen Beschluss dazu gefasst haben (auch in Abwesenheit des Vorsitzenden).
    H. Baumann (vostandswissen@email.de)

    Kein Profilbild vorhanden Zaubermaus

    lt. Satzung darf nur der Vorsitzende einladen, aber der stellv. Vorsitzende und der Rest des Vorstandes läd auch nicht ein, wer darf es dann machen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit eines Minderheitenbegehrens nach § 37 BGB. Danach kann ein bestimmter Prozentsatz der Mitglieder (wenn nichts in der Satzung steht, dann lt. BGB 10%) durch ihre Unterschriften eine MV erzwingen und auch die Tagesordnung festlegen.
    Siehe dazu : http://www.lsb-berlin.de/index.php?id=905
    H. Baumann (vorstandswissen@email.de)

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.