Unser Vorstand hat satzungskonform zur Mitgliederversammlung am 07.09.2021 eingeladen. Leider wurde uns inzwischen von der Stadt die Nutzung des vorgesehenen Versammlungssortes nicht ermöglicht, da sie selbst diesen Raum für Wahlvorbereitungen benötigt.
Wir haben uns daraufhin nach einem anderen Versammlungsort umgesehen, bei dem wir coronakonform die MGV abhalten können und haben dies den Mitgliedern zusammen mit der Begründung für die Verlegung auf dem gleichen Wege mitgeteilt wie die ursprüngliche Einladung zur Mitgliederversammlung. Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht ist unter dieser Voraussetzung die Verlegung an einen neuen Versammlungsort (ohne erneute Einhaltung der Ladungsfrist) kein Grund, mögliche Beschlüsse dieser MGV später anzufechten, da Termin und Tagesordnung ja unverändert geblieben sind.
Heute habe ich jedoch in Ihrer Publikation „So lösen Sie die alles entscheidende Frage vor Beschlüssen in der Mitgliederversammlung souverän“ gelesen, daß Beschlüsse anfechtbar sind, wenn „die Versammlung findet nicht am eigentlich in der Einladung genannten Versammlungsort statt“.
Heißt das jetzt für uns, daß wir kommende Woche bei der MGV Probleme bekommen, gültige Beschlüsse zu fassen?
Danke für eine kurzfristige Antwort.