Mitgliederversammlung einmal pro Jahr Pflicht?

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  • Kein Profilbild vorhanden odeon

    Ist ein Verein grundsätzlich dazu verpflichtet, mind. 1x im Jahr eine Mitgliederversammlung abzuhalten? Was passiert, wenn die letzte Mitgliederversammlung im Jahr 2011 war und die nächste aus Termingründen erst wieder Anfang 2013 stattfindet? Muss der Vereinsvorstand dann mit Sanktionen o.ä. rechnen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Diese Frage wird durch die Satzung beantwortet. Wenn dazu nichts Konkretes enthalten ist (z.B. „… die Mitgliederversammlung findet jährlich immer im ersten Quartal statt“), dann steht es dem Vorstand frei, die Termine festzulegen.
    Andererseits ist der Vorstand natürlich verpflichtet, den Mitgliedern gegenüber regelmäßig Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen. Auch das Finanzamt fordert einen Nachweis über die sog. tatsächliche Geschäftsführung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

    Wenn es für diese Verschiebung also keinen objektiven, nachvollziehbaren Grund gibt (z.B. Krankheit, organisatorische Probleme usw.), sollten sich die Mitglieder fragen, ob dieser Vorstand noch ihr Vertrauen verdient hat. Wenn möglicherweise sogar vorsätzliches Handeln vermutet wird, um evtl. etwas zu vertuschen oder die Konfrontation mit der Mitgliederversammlung zu vermeiden, dann müssen sie schlimmstenfalls ein Minderheitenbegehren nach § 37 BGB anstreben und den alten Vorstand abwählen.

    Außerdem kann sich auch der Vorstand persönlich haftbar machen, wenn durch diese Verzögerung dem Verein ein Schaden entsteht. Stellen Sie sich vor, die Mitgliederversammlung muss über die Verlängerung eines Pachtvertrages entscheiden – kann es aber nicht. Dadurch bekommt der Verein schlechtere Bedingungen. Dafür haftet dann den u.U. der Vorstand.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    hier gibt es einen Beitrag, der die wichtigsten Fragen zur Jahreshauptversammlung beantwortet:

    https://www.vereinswelt.de/jahreshauptversammlung-5-kritische-punkte

    Zusätzlich können diesem Artikel hilfreiche Tipps zum Thema Mitgliederversammlung entnommen werden:

    https://www.vereinswelt.de/mitgliederversammlung-flexibel-bleiben-satzungsregel

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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