Muss ich das Protokoll der Jahreshauptversammlung unterschreiben?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 1 month von  gunter_stein.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden klarinettchen

    Bei der Jahreshauptversammlung bin ich zur Vorsitzenden unseres Musikvereins berufen worden, weil der bis dato amtierende Vorsitzende zurückgetreten ist. Offizielle Wahlen sind 2010. Laut unserer Satzung ist eine Berufung noch durch die vorhandenen Vorstandsmitglieder möglich. Nun meine Frage: Laut Auskunft meines Schriftführers soll ich das Protokoll der Jahreshauptversammlung unterschreiben. Aber soweit ich weiß benötige ich doch das Protokoll doch zur Eintragung meiner Person im Vereinsregister(mit vorheriger Beglaubigung meiner Person), dass ich geschäftsfähig für den Verein bin und diesen nach außen vertreten kann. Damit wäre doch meine Unterschrift zum Stand heute nichts wert. Wer muss das Protokoll neben dem Protokollführer dann unterschreiben?

    Kein Profilbild vorhanden gunter_stein

    Guten Tag,

    Das Protokoll wird von dem unterschrieben, der es laut Satzung unterschreibt. Das können ruhig sie sein. Denn die Anmeldung des neuen Vorstands läuft ja über den Notar.
    Also: Protokoll kann von Ihnen unterschrieben werden.
    Zum Notar geht der Vorstand, der den Verein nach außen vertritt.
    Z.B. 1. Vorsitzender und Zweiter oder ein anderen Vorstandsmitglied, so wie in der Satzung angegeben.

    Mitzunehmen zum Notar sind:

    Protokoll der MV 1 x Original und als 1x Kopie
    Personalausweise der vor dem Notar erscheinenden Vorstandsmitglieder
    Personalausweiskopie der neuen Vorstandsmitglieder (die brauchen nichts zu unterschreiben) – greift in Ihrem Fll aber nicht, nur Sie sind ja neu.
    Die Namen der Vorstandsmitglieder + Geb.Dat (vorsichtshalber noch deren Anschrift und Beruf)

    Eventuell geht es in Ihrem Bundesland auch leichter:

    Es gibt bei manchen Gerichten ein Formular zur Anmeldung.. Die Beglaubigung wird dann (Z.B.) auf dem örtlichen Grundbuchamt vorgenommen.

    Beste Grüße
    GS

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.