Protokollführer liefert Protokolle nicht

  • Dieses Thema hat 6 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Erna Schabulski

    Laut Satzung muss 4 Wochen nach der Versammlung das Ergebnis veröffentlicht werden. Abgabe muss ja wohl auch ans Registergericht erfolgen.
    Der Protokollführer liefert aber nicht.

    Ebenfalls werden aus den vergangenen Vorstandssitzungen keine Protokolle über die Beschlüsse gefertigt.

    Ist es in Ordnung, wenn ich mich weigere, an einer anstehenden außerordentlichen Vorstandssitzung teilzunehmen mit der Begründung, dass erst mal die Protokolle aus den zurückliegenden Sitzungen vorliegen sollten?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

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    Kein Profilbild vorhanden Erna Schabulski

    Nein, ich bin der Kassierer und dadurch im Vorstand.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    DIe Protokolle der Vorstandssitzungen müssen nicht ans Registeramt. Nur das Protokoll der Wahl. Wenn ihr ein gemeinnütziger Verein sein, kann es sein, dass die Gemeinde die Protokolle der MV haben möchten.
    Dies ist aber Aufgabe der/des Vorsitzende/n. Die ao Vorstandssitzung ist vlt. der Grund, warum eine solche gemacht wird. Hier würde ich dieses Thema auf jeden Fall ansprechen. Es ist kein Grund fern zu bleiben.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    @Rosa: Frage. Was gehen die Protokolle, sei es Vorstand oder Mitgliederversammlung, die Gemeinde an. Vorstandsprotokolle sind grundsätzlich nur für den Vorstand, selbst Vereinsmitglieder haben hier kein Einsichtsrecht, geschweigen denn eine Gemeinde. Und die Protokolle der MV gehen, außer evtl. Finanzamt (Steuererklärung) und Registergericht (bei Satzungsänderung) die Gemeinde auch nichts an. Die sind einzig für die Mitglieder und müssen auch nicht veröffentlicht werden.
    Protokolle an die Gemeinde würde ich mich strikt weigern!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    @Tom Ich habe nicht geschrieben, dass die Vorstandsprotokolle an irgendeine Behörde gehen soll. Unser Amt möchte die Protokolle der MV und des Finanzberichtes in Bezug auf die kleingärtnerische Nutzung. Wo ist die Grundlage, dass ich sie nicht abgeben muss, wenn die Gemeinde sie fordert?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Aus dem Post oben war nicht zu erkennen, dass es sich um einen Kleingartenverein handelt. Welche „Spielregeln“ da unter Umständen mit der Gemeinde gelten kann ich nicht beurteilen.
    Wir sind ein Bürgerverein, und da gehen Protokolle die Gemeinde nichts an.

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