Übernahme Amt der Liquidatoren nach Vorstandsrücktritt

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 9 months von  beluga.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden beluga

    Ist ein ehrenamtlicher noch eingetragener (aber bereits zurückgetretener) Vorstand per se verpflichtet, die Liquidation eines Vereins zu übernehmen?
    Kein anderes Vereinsmitglied erklärt sich bereit, die Ämter zu übernehmen und verlangt von dem (aus wichtigen Gründen) zurückgetretenen Vorstand, die gesamte Liquidation zu übernehmen…Ist das rechtens?Was wäre die Alternative?
    Vielen Dank im Voraus!

    hbaumann hbaumann

    Wenn jemand von seinem Vorstandsamt zurückgetreten ist, ist das verbindlich und er braucht dann auch keine Aufgaben mehr wahrzunehmen. Offensichtlich hat Ihr Verein im Moment also keinen Vorstand uns ist damit handlungsunfähig.

    Was der noch eingetragene Vorstand machen kann, ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann versucht, einen Vorstand zu wählen, der dann auch die Liquidation übernehmen muss.

    Klappt das nicht, können die noch eingetragenen Vorstandsmitglieder oder die Mitgliederversammlung (mit Vollmacht) beim Amtsgericht einen Notvorstand beantragen. Wenn das dann Externe übernehmen (sehr oft Rechtsanwälte) kostet das den Verein aber Geld.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden beluga

    Es gab bereits 2 MG- Versmmlungen, mit dem Ziel ,neue Vorstände zu wählen(ohne ErfolG).Deshalb muss der Verein jetzt aufgelöst werden.Da auch niemand freiwillig die Liquidation übernehmen will, berufen sich die anderen Vereinsmitglieder auf das Vereinsrecht, dass den letzten amtierenden Vorstand dazu verpflichtet. Wenn ich es nicht übernehme, soll ich die Kosten für den Notvorstand übernehmen!Ist das rechtens?

    hbaumann hbaumann

    Tut mir leid, dieses Vereinsrecht kenne ich nicht. Die Personen des ehemaligen Vorstandes können sich natürlich als Liquidatoren wählen lassen, dass sie rechtlich dazu verpflichtet sind, ist mir nicht bekannt und eine Rückfrage beim Amtsgericht Berlin hat das bestätigt. Lassen Sie sich doch von denen, die das behaupten, einmal zeigen, wo das steht. Auch die Kostenübernahme für den Notvorstand entspringt da wohl eher der Phantasie einiger Mitglieder.

    Eine Auflösung kann aber momentan ohnehin nicht eingeleitet werden, da niemand vorhanden ist, der sie beim Amtsgericht anmelden kann. Es gibt schließlich keinen vertretungsberechtigten Vorstand mehr.

    Worauf Sie allerdings achten sollten, ist, dass Sie so schnell wie möglich aus dem Vereinsregister gestrichen werden. Bei Verpflichtungen des Vereins dem Finanzamt gegenüber, hält sich dieses bei einer evtl. Haftung tatsächlich an den noch eingetragenen Vorstand.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.