Tut mir leid, dieses Vereinsrecht kenne ich nicht. Die Personen des ehemaligen Vorstandes können sich natürlich als Liquidatoren wählen lassen, dass sie rechtlich dazu verpflichtet sind, ist mir nicht bekannt und eine Rückfrage beim Amtsgericht Berlin hat das bestätigt. Lassen Sie sich doch von denen, die das behaupten, einmal zeigen, wo das steht. Auch die Kostenübernahme für den Notvorstand entspringt da wohl eher der Phantasie einiger Mitglieder.
Eine Auflösung kann aber momentan ohnehin nicht eingeleitet werden, da niemand vorhanden ist, der sie beim Amtsgericht anmelden kann. Es gibt schließlich keinen vertretungsberechtigten Vorstand mehr.
Worauf Sie allerdings achten sollten, ist, dass Sie so schnell wie möglich aus dem Vereinsregister gestrichen werden. Bei Verpflichtungen des Vereins dem Finanzamt gegenüber, hält sich dieses bei einer evtl. Haftung tatsächlich an den noch eingetragenen Vorstand.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de