Hallo, in unserem kleinen Schwimmverein war die Übungsleitung bisher als freiberufliche selbstständige Übungsleiterin tätig (bis 2400 €/Jahr als Übungsleiterpauschale). Nun ist dies aufgrund beruflicher Veränderungen ihrerseits (Aufnahme Minijob 450 €, bei dem Überstunden als Übungsleiterpauschale abgerechnet werden) nicht mehr möglich. Wir müssten die Übungsleiterung also auf Steuerkarte einstellen. Können wir das als gemeinnütziger Verein überhaupt und wenn ja, was müssen wir beachten (SV-Abgaben, Lohnsteuer). Oder könnte die Übungsleitung als Ehrenamtler tätig sein mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!