Es handelt sich dabei um sog. Rück- oder Aufwandsspenden. Der Empfänger verzichtet auf das ihm vertraglich zustehende Honorar. Dieser Verzicht ist freiwillig. Er muss es sich, wenn er will, auch auszahlen lassen können.
Daraus ergibt sich, dass der Verein wirtschaftlich in der Lage sein muss, diese Honorare auch tatsächlich zu zahlen. Ist er es nicht und stellt aber dennoch Spendenquittungen aus, obwohl er dieses Honorar gar nicht zahlen konnte, gerät der Verein in die Spendenhaftung, was dazu führen kann, dass sogar der Vorstand persönlich haften muss. Bei einer Betriebsprüfung würde das Finanzamt sofort darauf stoßen.
Also lassen Sie besser die Finger davon.
H. Baumann