Übungsleiterpauschale und Minijob

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 5 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden 7Zwerge

    Wir bezahlen eine Person bei uns mit der Übungsleiterpauschale.
    Jetzt soll diese Person einen oder 2 Monate lang über einen Minijob/eine geringfügige Beschäftigung aushelfen.
    Ist das zulässig?
    Oder brauche ich in den 2 Monaten einfach keine Übungsleiterpauschale zahlen?
    Gruß
    Diana Fahrenbach

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Übungsleiterpauschale und Minijob sind nebeneinander möglich. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass es sich nicht um ein und dieselbe Tätigkeit handelt. Das Finanzamt würde bei einer Prüfung ansonsten beide Einkommen zusammenzählen und damit würde sowohl die ÜL-Pauschale als auch evtl. die Obergrenze des Minijobs überschritten werden.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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